Förderung ,,Sozialer Angelegenheiten"

Themenbereich
Leader & Regionen

21.02.2017

Nunmehr können Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Entwicklung und die dazugehörige Infrastruktur gefördert werden.

Folgende Einrichtungen im ländlichen Raum – mit einem Mindestvolumen von € 50.000 bis max. € 2,5 Mio. -  sind förderbar (Förderhöhe: 100% der anrechenbaren Kosten):

Investitionen in

  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  •  Psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Einrichtungen der Pflege und Betreuung (z.B. Tageszentren)
  • Einrichtung von Wohnbauten zur Deckung des Betreuungs- und Wohnbedarfs von Kinder, Älteren, Menschen mit Beeinträchtigung oder in besonderen Notlagen
  • Investitionen in Mobile Dienste sowie Hol-, Bring- und Servicedienste
  • Hard- und Software für soziale Dienstleistungen sowie IKT-gestützte Alltagshilfen
  • Barrierefreie Zugänge zu sozialen Dienstleistungsangeboten 
  • Auf- und Ausbau von Infrastrukturen im Bereich der ambulanten Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Videodolmetschdienste im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit 

Förderwerber
Gefördert werden können im sozialen Bereich Gebietskörperschaften, nicht gewinnorientierte Vereine und Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Arbeitsgemeinschaften der vorgenannten Organisationen. Im Gesundheitsbereich sind dies Gesundheitsdienstanbieternnen und -anbieter, soziale Gesundheits- und Pflegedienste sowie Städte und Gemeinden.

Auswahlverfahren
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt entweder mittels geblocktem Verfahren oder mittels Calls im jeweiligen Bundesland. Beim geblockten Verfahren sind zumindest zwei Auswahlverfahren gleichmäßig verteilt über die gesamte Förderperiode vorgesehen. Daneben kann das jeweilige Bundesland als „Bewilligende Stelle“ auch zusätzliche Calls  zur Einrichtung von Projektanträgen für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche bzw. zur spezifischen Schwerpunktsetzung durchführen. Die Stichtage bzw. die Aufrufe zur Einrichtung von Projektanträgen werden vorab veröffentlicht. Die Auswahl und Genehmigung der Projekte erfolgt anhand eines bundesweit festgelegten transparenten und objektiven Bewertungsschemas.

Umsetzung durch die Bundesländer
Mittlerweile haben Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg und Burgenland im Bereich Soziales bereits erste Auswahlverfahren durchgeführt und es werden entsprechende Projektinvestitionen gefördert. Erneute Auswahlverfahren sind geplant. Auch in anderen Bundesländern (z.B. Kärnten, Tirol) sind heuer noch geblockte Auswahlverfahren oder Calls vorgesehen.

Beispielhafte Projekte, die bereits beantragt bzw. genehmigt wurden:

  • Ausbau von Räumlichkeiten in der Kinder- u. Jugendpsychiatrie Rankweil und Errichtung einer Tagesklinik für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Marianum  Bregenz  (Vlbg.) 
  • Neubau Werkstätte in Haag am Hausruck  für Menschen mit Beeinträchtigungen (O.Ö.)
  • Neubauten von Wohnhäusern  u. Tageskliniken sowie Einrichtung von Wohngruppen  für Menschen mit Beeinträchtigungen (OÖ, Bgld.)
  • Neubau eines Seniorentagesbetreuungszentrums in Werfen (Salzburg)
  • Kinderbetreuungsatlas – Plattform, die Überblick über Kinderbetreuungseinrichtungen bietet (Bgld.)
  • Hol- und Bringdienste – Ankauf von Fahrzeugen für Transport v. Menschen mit physischen Beeinträchtigungen (Bgld.)
  • Bau eines PHC – Primary Health Care in Enns (O.Ö-

Mit den Investitionen in „Soziale Angelegenheiten“ soll lokale Beschäftigung geschaffen, Abwanderung verhindert und insgesamt die Erwerbstätigkeit im ländlichen Raum unterstützt werden. Damit soll ein nicht unwesentlicher Beitrag für die Attraktivität des ländlichen Raums geleistet werden.