Rupprechter: Bezuschussung von Ernteversicherungen ausgeweitet

Mehrgefahrenversicherung wird 2016 und 2017 ausgebaut

Themenbereich
Land & Forst

21.09.2016

Wer heuer eine landwirtschaftliche Versicherung gegen Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle abgeschlossen hat, bekam in den letzten Tagen einen Teil der Prämien rückerstattet. Die Österreichische Hagelversicherung zahlte rückwirkend jenen Anteil zurück, der durch den Ausbau der Versicherungssysteme ab 2016 von der öffentlichen Hand getragen wird. Rund 43.400 Betriebe, also fast 80% der versicherten Landwirte, profitieren davon. "Es war mir ein großes Anliegen, die Versicherungsmöglichkeiten zu erweitern und die Bäuerinnen und Bauern bei der eigenständigen Risikovorsorge tatkräftig zu unterstützen. Darum stellen wir bis 2020 insgesamt 76 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung", erklärt Bundesminister Andrä Rupprechter.

Die Mehrgefahrenversicherung wird von der Österreichischen Hagelversicherung (ÖHV) kontinuierlich ausgebaut. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) sowie den Sozialpartnern wurde 2016 erstmals ein umfassendes Angebot für eine Dürreindex-Mais-Versicherung erarbeitet. Diese Versicherung soll bei jenen Flächen greifen, welche die Ertragsgrenzen bisher nicht erreicht haben. Für 2017 ist zudem eine Dürreindex-Versicherung für Winterweizen und Zuckerrüben geplant. Die Frostversicherung im Obstbau soll auf verschiedene Steinobst- und Beerenobstarten ausgeweitet werden. Eine Versicherung gegen Ertragsverluste durch Hochwasserschäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist ebenfalls in Ausarbeitung.

Das österreichische Agrarversicherungssystem basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Dabei werden die Versicherungsprämien der Landwirtinnen sowie Landwirte für bestimmte Risiken zu 50% durch Bund und Länder gefördert. Die optimierte Ernteversicherung wie auch öffentliche Zuschüsse bei den Versicherungsprämien geben den Bäuerinnen und Bauern zusätzliche Sicherheit, zugleich wird der Katastrophenfonds entlastet. Sofern eine Versicherung der betroffenen Kulturen möglich ist, soll es bei witterungsbedingten Schäden zukünftig keine zusätzlichen Zahlungen aus dem Katastrophenfonds geben.