Cluster geschützte Bezeichnungen

Themenbereich
Land- und Forstwirtschaft inkl. Wertschöpfungskette
Kulinarik

Untergliederung
Landwirtschaft
Kulinarik

Projektregion
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien

LE-Periode
LE 14–20

Projektlaufzeit
06.2015-09.2016

Massnahme
Zusammenarbeit

Teilmassnahme
16.10. Sonstiges

Vorhabensart
16.10.1. Einrichtung und Betrieb von Clustern

Projektträger
Cluster geschützte Herkunftsbezeichnungen

Kurzbeschreibung

Im Cluster geschützte Herkunftsbezeichnungen wurden insgesamt 12 Projekte umgesetzt. Die wichtigsten waren hierbei:
Gründung eines Service- und Marketingvereins, Etablierung des Service- und Marketingvereins als zentrale Plattform für geschützte Bezeichnungen in Österreich, Aufbau eines juristischen und verwaltungstechnischen Kompetenzzentrums für geschützte Bezeichnungen, Verbesserung der Kontrollen, praktische Umsetzung des fakultativen EU-Qualitätsbegriffs "Bergerzeugnis" und Einstieg in die neue EU-Promotion.

Ausgangssituation

Es besteht ein wachsendes Bedürfnis der Verbraucherinnen nach einer transparenten Herkunftsauslobung und klaren Spielregeln für den Täuschungsschutz. Der Bereich der geschützten Bezeichnungen hat in Österreich - im Gegensatz zu EU-Mitgliedsländern im Süden, aber auch den neu beigetretenen Staaten im Osten - keine große Bedeutung, und zwar weder am Markt noch in der (interessens-)politischen Wahrnehmung. Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedsländern ist dieser Bereich in Österreich verwaltungstechnisch kompliziert geregelt. Darunter leiden vor allem die Vereinigungen, die Anträge stellen oder kompetente Auskünfte brauchen. Es kommt immer wieder zu Unklarheiten, für welche Themen welche Instanz zuständig ist. Trotz mehrmaliger Anläufe ist es bisher nicht gelungen, eine Plattform ins Leben zu rufen, die in dem komplexen Umfeld die österreichischen Produkte und deren Organisationen dahinter bündelt und akkordiert. Die EU-Qualitätsverordnung schreibt eine hoheitliche Kontrolle der g.g.A./g.U.-Eintragungen vor. In der Praxis wird diese Aufgabe von den Behörden an externe Kontrollfirmen vergeben, die akkreditiert sein muss um diese hoheitliche Aufgabe im Auftrag der Behörde durchführen zu dürfen. Die Akkreditierung ist in Österreich derzeit bei keiner einzigen der tätigen Kontrollfirmen gegeben. Nach mehrjähriger Diskussion wurde von der EU eine neue fakultative Qualitätsangabe "Bergerzeugnis" als eigene Kategorie in der Qualitätsverordnung eingeführt. Österreich als klassisches Gebirgsland hat beste Voraussetzungen, dieses Instrument zu nützen.

Ziele und Zielgruppen

Eines der vorrangigen Ziele ist es, einerseits in einem neuen Verein Kompetenzen (und Ressourcen) zu schaffen, um sich Problemen bei den Antragsverfahren widmen zu können und andererseits einen Stab an externen RechtsexpertInnen aufzubauen, die bei Bedarf abgerufen werden können. Die sehr individuell gestalteten Kontrolllösungen gehören auf Gemeinsamkeit überprüft, um Lösungen für Kosteineinsparungen und eine Erhöhung der Kontrollgenauigkeit zu gewinnen. Der von der EU neu eingeführte und gesetzlich geregelte Begriff "Bergerzeugnis" ist nur für exakt diese Formulierung definiert und geschützt. Dieser Begriff wird derzeit allerdings am Markt nicht verwendet. Um der Berglandwirtschaft im Sinne der Definition der delegierten Kommissionsverordnung 665/2014 die Möglichkeit zu geben, die Verbrauchererwartungen bezüglich von Lebensmitteln aus dem Bergen auch tatsächlich zu erfüllen und dafür umgekehrt auch eine zusätzliche Wertschöpfung zu lukrieren, braucht es klarere Spielregeln von der Lebensmittelaufsicht, aber auch ein System, wie Milchverarbeiter diesen Begriff möglichst einfach umsetzen können.

Projektumsetzung und Maßnahmen

Die Gründung und Etablierung eines Service- und Marketingvereins als zentrale Plattform für geschützte Bezeichnungen in Österreich bildet die Basis aller Maßnahmen.

Eine Optimierung des Kontrollsystems inklusive der Akkreditierung der Kontrollstellen gehört verfolgt. Klarheit muss bei Themen wie behördlicher Zuständigkeit und praktischer Umsetzung angestrebt werden. Fokussierte Vorhaben sollen in diesem Bereich in Arbeitsgruppen definiert werden um Konzepte und Kooperationen zu entwickeln und intensive Diskussionen zu bestreben.

Der von der EU eingeführte und gesetzlich geregelte Begriff "Bergerzeugnis" muss für interessierte Anwender praktikabel gemacht werden. Idealerweise im Gleichklang mit anderen betroffenen Gebieten wie Südtirol, Bayern oder Slowenien. Das bereits etablierte AMA-Gütesiegel in Kombination mit dem Fokus auf "Berg" bietet sich an um Konsumenten Sicherheit und Klarheit sowie für Milchlieferanten und Verarbeitungsbetriebe die Chance auf eine bessere Vermarktung solcher qualitätsgesicherter Bergprodukte mit der rechtlichen Absicherung und dem gesetzlichen Schutz des Bergerzeugnisses zu sichern.

Ergebnisse und Wirkungen

Eine neue Plattform für regionale Lebensmittel mit EU-Schutz wurde ins Leben gerufen. Der SVGH, Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel ging aus dem bisher steirischen Verein für geografischen Herkunftsschutz hervor. Mit Herrn Ing. Mag. Andreas Cretnik konnte ein Experte mit langjähriger Erfahrung im Bereich EU-Herkunftsschutz und somit auch eine starke interne Kompetenz in diese Bereich, als Obmann des Vereines gewonnen werden.

Mit der Gründung des Vereins ist eine erste Hürde geschafft, nämlich die klare Willensbildung, wohin die Entwicklung der EU-Qualitätsbezeichnungen mit dieser neue Struktur gehen soll. Um Kommunikation nicht nur intern zu fördern, sondern auch in den öffentlichen Raum hinauszutragen wurde in enger Zusammenarbeit mit allen 17 österreichischen Vereinigungen von Lebensmitteln mit EU-Qualitätssiegel gemeinsam eine Broschüre als Verzeichnis und Orientierungshilfe entwickelt. Dieser Folder konnte bereits bundesweit in allen Filialen bei einem großen österreichischen Lebensmittelhändler aufgelegt werden und wird auch von Bildungsinstitutionen gut angenommen.

Parallel dazu wurde ein Website realisiert. Auf www.svgh.at finden sich Vorstellungen zu allen 17 österreichischen Produkten mit EU-Herkunftsschutz für Lebensmittel, sowie eine Erläuterung über die Besonderheiten der einzelnen Qualitätsiegel auf EU-Ebene. In einem eigenem privatem Mitgliedsbereich sollen potenzielle Regionen für einen EU-Herkunftsschutz animiert sowie unterstützt werden und weiter Anspruch finden. Bei bestehenden Regionen steht die Forcierung von Wissensaustausch und Stärkung von Zusammenarbeit im Fokus. Angestrebt wird ein Schulterschluss der Verbände. Intensive Diskussionen in Hinblick auf eine Optimierung des Kontrollsystems inklusive der Akkreditierung der Kontrollstellen wurden mit der Akkreditierungsstelle BMWFW bezüglich Art und Form der Akkreditierungg geführt.

In enger Zusammenarbeit mit dem BMLFUW konnte ein Konzept für die Verbesserung der aktuellen Situation ausgearbeitet werden. Durch die Einbindung in den Beirat geschützte Bezeichnungen im EU-QuaDF wird angestrebt das Thema nicht nur national, sondern auch international voran zu treiben und wesentliche Erfolge auf diesem elementaren Gebiet zu erzielen. Um den fakultativen EU-Qualitätsbegriff "Bergerzeugnis" auch in die praktische Umsetzung zu bringen wurde gemeinsam mit Bayern und Südtirol eine länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft gebildet.

Um eine höhere Akzeptanz und Wiedererkennbarkeit zu sichern, wird der geschützte Begriff "Bergerzeugnis" noch überregional mit einer gemeinsamen Wort-Bild-Marke gestützt. Die gemeinsame Marke wird neben dem geschützten Begriff, die Verbildlichung in Form von Bergen aufweisen sowie mit einem nationalen Kontrollsystem unterlegt sein.
In Österreich fiel die Wahl auf das bereits bestehende und etablierte AMA-Gütesiegel.

Erfahrung

Die Geschützten Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel sind ein äußerst vielseitiges Thema, mit einem enormen Potential in Österreich. Bei Projekten in diesem Bereich ist eine gewissenhafte und akkurate Abstimmung mit allen wichtigen Stakeholdern von höchster Priorität. Nur in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern können Ressourcen optimal eingesetzt und Synergien bestmöglich genutzt werden. Eine Hauptaufgabe für die Zukunft wird die stetige Optimierung des Kontrollsystems sein und auch wahrscheinlich bleiben.