EU-Herkunftsschutz: Praxishandbuch in Vorbereitung

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09.08.2017

Im Rahmen des Programms LE 14–20 wurde 2015 die Bildung eines „Clusters geschützte Bezeichnungen“ ausgeschrieben. Gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und 15 weiteren Partnern hat der Agrar.Projekt.Verein den „Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel“ (SVGH) gegründet. Dieser konnte sich auch nach Ende der Projektlaufzeit im September 2016 als gemeinsame Plattform etablieren.

Seit Oktober 2016 ist der SVGH Teil des „Netzwerk Kulinarik“ und wird damit nicht nur strategisch, sondern auch finanziell maßgeblich unterstützt. Das Netzwerk Kulinarik wurde durch das BMLFUW beauftragt bestehende Initiativen und Aktivitäten in Landwirtschaft, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Tourismus zu bündeln und zu forcieren.

Insbesondere im Hinblick auf geschützte Herkunftsbezeichnungen ergeben sich hier nicht nur eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten, sondern auch Synergien, die intensiv genutzt werden. Ziel dabei ist es gemeinsam das Thema voranzutreiben und in der österreichischen Kulinarik zu verankern.       

Gerade im landwirtschaftlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von Produkten, die untrennbar mit dem Gebiet, in dem sie hergestellt werden, verknüpft sind. Oftmals über Jahrhunderte wurde das Wissen von Generation zu Generation weitergegeben. Ob dies nun besondere Verarbeitungsmethoden, Familienrezepte, der Umgang mit der Bodenbeschaffenheit oder dem Klima ist, erst diese spezielle Verbindung mit der Region machen diese Produkte zu dem was sie sind – einzigartig.

Dieses Alleinstellungsmerkmal zeichnet nicht nur das Erzeugnis aus, sondern macht es auch anfällig für Imitationen und Kopien. Eine effiziente und umfassende Schutzmöglichkeit bietet hier der EU‑Herkunftsschutz.

Bereits 1992 wurde das europäische Schutzsystem rund um die drei EU-Qualitätssiegel ins Leben gerufen. Je nach Intensität des Zusammenhangs zwischen dem Herstellungsgebiet bzw. der Tradition des Produkts und der hohen Qualität kann eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) beantragt werden.

Europaweit sind inzwischen über 1.400 herkunftsgeschützte Produkte registriert. Vorreiter sind die Länder Italien, Frankreich, Portugal und Spanien. Österreich ist mit insgesamt 16 Produkten im Vergleich eher im hinteren Bereich des Rankings anzusiedeln. Der Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel (SVGH), hat sich zum Ziel gesetzt, dies zu ändern. Als erster großer Erfolg konnte bereits im Mai ein Neuantrag eingereicht werden. Der steirische Urkäse „Ennstaler Steirerkas“ konnte durch die intensive Begleitung durch den Serviceverein in Rekordzeit den Antrag auf geschützte Ursprungsbezeichnung fertigstellen und einreichen.

Neben dem wichtigen Bereich der Neuanträge bemüht sich der SVGH nachhaltig um die Begleitung und Beratung von bestehenden herkunftsgeschützten Produkten. So konnten nicht nur bei mehreren Änderungsanträgen wie für den Tiroler Speck g.g.A., Vorarlberger Bergkäse g.U., Vorarlberger Alpkäse g.U. oder Steirischer Kren g.g.A. geholfen werden, sondern auch für die Wachauer Marille g.U. und den Gailtaler Speck g.g.A. Unterstützung in den oft kniffligen Fragen rund um Kontrollbelange geboten werden.

Die Kompetenzen für den EU-Herkunftsschutz sind in Österreich auf vier verschiedene Ministerien aufgeteilt. Dies erschwert oftmals die Beratung der Trägervereinigungen der herkunftsgeschützten Produkte. Der SVGH wurde daher als zentrale Anlaufstelle für alle bereits bestehenden Vereinigungen sowie Interessenten für zukünftige Anträge ins Leben gerufen. In engem Austausch mit den Ministerien wurde und wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut.

Aktuell etwa wird intensiv an einem Praxishandbuch gearbeitet. Dieses Sammelwerk soll möglichst allumfassend die Themen und Informationen rund um den EU-Herkunftsschutz bündeln und leicht verständlich aufbereiten. In Zukunft soll es vor allem Interessenten, aber auch bestehenden Vereinigungen als Erstinformation und Nachschlagewerk dienen.

Der SVGH ist laufend auf der Suche nach Produkten und Vereinigungen, die Interesse an einem EU‑Herkunftsschutz haben. Gerne beraten wir in einem unverbindlichen Erstgespräch über Möglichkeiten und Anforderungen.

Für Nachfragen stehen Ihnen Obmann Ing. Mag. Andreas Cretnik und Projektkoordinatorin Lena Distelberger, BA gerne zur Verfügung.

Ing. Mag. Andreas Cretnik: cretnik@svgh.at – 0043/ 664/ 882 489 88

Lena Distelberger, BA: distelberger@svgh.at – 0043/ 664/ 882 589 87