Ab 4. September Projekte für „Gründung am Land“ einreichen

Themenbereich
Land & Forst
Leader & Regionen

24.08.2017

Der Call „Gründung am Land" startet am 4. September und endet am 13. Oktober 2017 um 12:00 Uhr. Einreichungen können ausschließlich online über die Einreichplattform der Austria Wirtschaftsservice („aws Fördermanager“) erfolgen. Mit dieser Fördermaßnahme, die über das Programm für ländliche Entwicklung je zur Hälfte aus EU-Mitteln sowie aus Mitteln des Wirtschaftsministeriums finanziert wird, soll die wirtschaftliche Entwicklung am Land gestärkt werden.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Die finale Förderungsentscheidung erfolgt auf Vorschlag einer externen Jury durch die aws und ist für Dezember 2017 vorgesehen.

Das Förderungsprogramm richtet sich an Projekte in der Gründungsphase sowie an bestehende kleine Unternehmen im ländlichen Raum, die höchstens fünf Jahre alt sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von Investitionsvorhaben. Hierbei werden technisch innovative Projekte bevorzugt. Die Projekte müssen im Einklang mit dem Regionalkonzept der Region stehen, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben und die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.

Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionen. Darüber hinaus können auf das Investitionsprojekt bezogene allgemeine Kosten (Architektur- und Ingenieursleistungen, Beratung zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit, Durchführbarkeitsstudien, Planungskosten) gefördert werden. Sämtliche Kosten, außer jenen für Beratungen, müssen aktivierbar sein.

Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen. Der Projektzeitraum beträgt typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes nach der Beendigung des Vorhabens.

Ausführliche Informationen zum Programm sind unter www.aws.at/gruendungamland zu finden.