„Winterpaket“: Neue EU-Richtlinie für Erneuerbare Energie

Themenbereich
Umwelt & Klima

24.08.2017

Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Winterpaket“ vorgelegt, mit dem die Europäische Energieunion vervollständigt und der zukünftige Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sowie auch der Pariser Klimavertrag umgesetzt werden sollen. Dieses Paket umfasst eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die mit einander in Beziehung stehen und sieht auch eine Neufassung der Richtlinie erneuerbare Energien kurz RED II vor.

In RED II legt die Europäische Union ein Ziel von mindestens 27 Prozent für den Anteil der erneuerbaren Energien am Endverbrauch in der EU im Jahr 2030 fest. Dieses Ziel ist auf EU-Ebene verbindlich. Es ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten, die nationalen Einzelziele zu erarbeiten. Wie das Gesamtziel innerhalb der Europäischen Union umgesetzt werden kann, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. Im Vorschlag RED II werden lediglich die Grundsätze festgelegt, damit das EU Ziel von 27 Prozent in den drei Sektoren Elektrizität, Wärme und Kälte und Verkehr erreicht werden kann.

Biomasse stellt mit einem Anteil von über 60 Prozent am Gesamtbruttoverbrauch der erneuerbaren Energien die größte erneuerbare Energieressource in der Europäischen Union dar. RED II sieht eine Ausweitung der Nachhaltigkeitskriterien und der damit verbundenen Zertifizierungssysteme auf flüssige, gasförmige und feste Biomasse in allen drei Sektoren vor. Biomasse wird in der Europäischen Union unter Einhaltung hoher Umweltstandards erzeugt und eingesetzt. Um das vorhandene Potential bestmöglich zu mobilisieren und anzuheben, muss deren Nutzung mit Augenmaß, aber ohne weitere bürokratische Hürden erfolgen. Eine uneingeschränkte Ausweitung der Nachhaltigkeitskriterien wäre innerhalb der Europäischen Union allerdings überschießend.

Im Verkehrssektor sieht RED II ein starkes Absenken des Einsatzes von herkömmlichen, d.h. auf landwirtschaftlicher Biomasse basierenden Biokraftstoffen bis 2030 vor. Die Obergrenze auf die Ziele anrechenbarer herkömmlicher Biokraftstoffe soll laut Europäischer Kommission von 7 Prozent im Jahr 2021 auf 3,8 Prozent im Jahr 2030 gesenkt werden. Diese Biokraftstoffe werden in der EU in regional sinnvollen Kreisläufen erzeugt. Die Nebenerzeugnisse, eiweißreiche Futtermittel, tragen zur Eigenversorgung und Futtermittelsicherheit der Europäischen Union bei. Gleichzeitig  soll der Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen bis 2030 stufenweise auf 6,8 Prozent erhöht werden. Der Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe ist auf jeden Fall zu forcieren.  Allerdings können fortschrittliche Kraftstoffe in bestehenden Anlagen nicht produziert werden und sind derzeit nicht wettbewerbsfähig bzw. im industriellen Maßstab noch nicht ausreichend verfügbar. Es ist somit, nach Ansicht Österreichs und vieler Mitgliedsstaaten ein ausgewogenerer Ansatz in diesem Sektor anzustreben.  

Stand der Verhandlungen zu RED II

Die Inhalte von RED II werden in Brüssel derzeit in der Ratsarbeitsgruppe „Energie“ (kurz EWP) intensiv verhandelt. Die estnische Präsidentschaft beabsichtigt, auf Basis dieser Beiträge der Mitgliedsstaaten ein revidierten Textvorschlag zu RED II im Herbst 2017 vorzulegen.

In Österreich liegt die Federführung für das Winterpaket und somit auch für die Richtlinie RED II beim  BMWFW. In einem begleitenden Koordinationsprozess werden die Positionen und Anliegen des BMLFUW, der anderen Ressorts bzw. Interessensvertretungen und betroffenen Gruppierungen laufend eingebracht.

Damit sollte es gelingen, die noch unausgewogenen Inhalte des Vorschlags zu verbessern und eine RED II zu erarbeiten, die dem Ausbau und der Förderung der erneuerbaren Energien für den Zeitraum 2021 bis 2030 und darüber hinaus dient.