Wertschöpfungskette: EU entscheidet am 11. April

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20.03.2018

Ein mehrjähriger Prozess auf europäischer Ebene wird am 11. April zu einem vorläufigen Abschluss kommen: An diesem Tag wird die Europäische Kommission entscheiden, ob bzw. welche EU-rechtlichen Vorschläge sie zur Stärkung der Landwirtschaft in der Lebensmittelwertschöpfungskette machen wird. Ein Symposium des Netzwerks Zukunftsraum Land setzte sich am 19. März in Wien mit diesem Thema auseinander.

Der Druck, dem die Landwirtschaft ausgesetzt ist, ist nicht neu. Seit dem Jahr 2000 sind die Erzeugerpreise um 34 Prozent gestiegen, die Konsumentenpreise hingegen um 48 Prozent. Wie Franz Sinabell, Agrarexperte des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, bei der Netzwerkveranstaltung betonte, setzt sich die Preis-Kosten-Schere bei den Vorleistungen genauso fort wie bei sonstigen betrieblichen Kosten wie etwa den Pachtpreisen.

In Österreich wacht die Bundeswettbewerbsbehörde über die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Sie kann, so Peter Matousek in seinem Referat, gegen unlautere, aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken und gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgehen. Unter Letzteres fällt die Erzwingung unangemessener Einkaufs- oder Verkaufspreise oder die unsachliche Benachteiligung von Handelspartnern. „Es kommen aber nur ganz wenige Fälle vor Gericht, der Nachweis ist extrem schwierig“, betonte der Experte der Bundeswettbewerbsbehörde. Die Angst vor der Auslistung sei eine ständige Bedrohung. Lösungsansätze sieht er in der Nutzung des Internets für anonyme Anzeigemöglichkeiten (Whistleblower-Hotline), Leitfäden (Code of Conduct) für die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer und die Einrichtung von permanenten Dialogplattformen.

In der Europäischen Union wurde unter Kommissar Phil Hogan die Diskussion über die Stärkung der Urproduktion in der Wertschöpfungskette mit Nachdruck geführt. Die im Jänner 2016 eingesetzte Task Force Agrarmärkte legte im November 2016 einen Bericht mit Vorschlägen u.a. zur Stärkung der Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette vor. Mit der sogenannten Omnibusverordnung stellte die Europäische Kommission die wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten anerkannter Erzeugerorganisationen klar. Das Europäische Parlament forderte darüber hinaus die Kommission auf, einen Rechtsvorschlag zur Bekämpfung von unfairen Handelspraktiken (UTP’s – „unfair trading practices“) vorzulegen, der Europäische Rat verlangte eine Folgenabschätzung und der Wirtschafts- und Sozialausschuss sprach sich für die Vernetzung der nationalen Wettbewerbsbehörden zwecks wirksameren Austauschs von Informationen und Maßnahmen aus.

Wie Oliver Sitar von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bei der Netzwerkveranstaltung berichtete, besteht eine hohe Erwartungshaltung an die Kommission. Laut Eurobarometer 2015 hat die Stärkung der Rolle der Landwirtinnen und Landwirte in der Nahrungskette mit 45 Prozent die zweithöchste Priorität für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die GAP. Bei der öffentlichen Konsultation 2017 befürworteten 96 Prozent der Befragten das Vorgehen der EU bei unlauteren Handelspraktiken. Die Agrarbranche wartet daher mit erheblicher Spannung auf die Entscheidungen der Europäischen Kommission voraussichtlich am 11. April 2018.