Österreichs Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gehören zu den jüngsten Europas

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23.04.2018

Junge landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer bringen frischen Wind in die österreichische Landwirtschaft. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, setzt das Programm LE 14–20 auf mehreren Ebenen an. Die zentrale Maßnahme ist die Existenzgründungsbeihilfe, die junge Menschen bis höchstens 40 Jahre bei der erstmaligen Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt.

Die Existenzgründungsbeihilfe wird mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes verbunden, in dem die Ausgangssituation detailliert analysiert wird. Besondere Beachtung finden Betriebs- und Arbeitswirtschaft sowie die technischen und baulichen Gegebenheiten. Zusätzlich muss eine Strategie für die zukünftige Betriebsentwicklung entworfen werden, die die individuellen Ziele beschreibt. Auch notwendige Anpassungen im Bereich von Mindesterfordernissen beispielsweise im Tierschutz fließen dabei ein.

Neben einer fundierten wirtschaftlichen Basis steht auch die Aus- und Weiterbildung im Fokus. In der laufenden Periode wurde der Schwerpunkt von einer Mindestqualifikation in Form der Facharbeiterinnen- und Facharbeiterausbildung auf eine Höherqualifizierung verschoben und ein Meisterinnen- und Meisterbonus eingeführt.

Die Existenzgründungsbeihilfe (VHA 6.1.1) erfolgt in der Form einer Pauschale in zwei Teilbeträgen. Betriebe ab 0,5 bis unter einer betriebseigenen Arbeitskraft (bAK) erhalten als ersten Teilbetrag 1.000 € und als zweiten Teilbetrag 1.500 €. Betriebe mit mehr als einer bAK bekommen zwei Mal 4.000 €. Bei vollständigem Eigentumsübergang werden zusätzlich 3.000 € ausbezahlt, der Zuschlag für die Meisterausbildung beträgt 4.000 €. 12 Millionen € stehen jährlich dafür zur Verfügung. Bisher wurden in der laufenden Finanzperiode in der VHA 6.1.1 4.719 Junglandwirtinnen und Junglandwirte mit 31,5 Millionen € gefördert.

Auch bei Investitionen unterstützt das LE– Programm den Start der Bewirtschaftung; der Zuschlag zum Investitionszuschuss (VHA 4.1.1) beträgt fünf Prozent.

Seit 2015 wird erstmalig auch bei den Direktzahlungen eine Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte angeboten. Österreich stellt dafür den maximalen Rahmen von zwei Prozent der Obergrenze für die Direktzahlungen zur Verfügung, das sind rund 13,8 Millionen Euro pro Jahr. Seit der Änderung der EU-Direktzahlungsverordnung wird diese Förderung ab heuer für volle fünf Jahre ab der erstmaligen Antragstellung gewährt. Es entfällt daher der Abzug jener Jahre, die zwischen der Aufnahme der Bewirtschaftung und der Beantragung der Förderung liegen. Das heißt Junglandwirtinnen und Junglandwirte, für die nach bisheriger Regelung die zusätzliche Zahlung für Junglandwirte 2015, 2016 bzw. 2017 ausgelaufen wäre, sind im Antragsjahr 2018 und 2019 wieder antragsberechtigt.

Das Junglandwirte-Top-Up entspricht 25 Prozent der durchschnittlichen Flächenprämie je Hektar (75,86 €) und wird für höchstens 40 Zahlungsansprüche ausbezahlt. Aufgrund der Überschreitung des Fördervolumens sind aliquote Kürzungen erforderlich. 2015 wurden 7.950 Personen gefördert, 2016 8.800 und 2017 (vorläufig) 9.193.

Seit dem Jahr 2015 wird bei den Direktzahlungen ein Junglandwirtinnen und Junglandwirte-Top-Up angeboten.