Erneuerung von Gebäuden und Anlagen: Seit Programmbeginn deutlich mehr als eine Milliarde investiert

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05.06.2019

Im Rahmen des Programms LE 14-20 werden in der Vorhabensart 4.1.1 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung gefördert. Durch diese Unterstützung soll es landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu erhalten bzw. zu steigern. Gleichzeitig wird aber auch Augenmerk auf die Umwelt und die Ressourceneffizienz des Betriebes gelegt. Darüber hinaus soll zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation auf den Betrieben beigetragen, der Tierschutz optimiert und die Hygiene- und Qualitätsbedingungen in der Produktion verbessert werden.

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen im Bereich Stallbau und Wirtschaftsgebäude inklusive der Geräte und technischen Anlagen für die Innenmechanisierung, Biomasseheizanlagen am Betrieb, Investitionen im Almbereich, bauliche und technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Bergbauernspezialmaschinen sowie bestimmte gemeinschaftlich erworbene Erntemaschinen, Geräte zur bodennahen Gülleausbringung und Pflanzenschutzgeräte, Investitionen zur Verbesserung der Umweltwirkung, Bewässerungseinrichtungen sowie Investitionen in den Garten-, Obst- und Weinbau und in Zucht und Erzeugungseinrichtungen der Bienenhaltung.

Als Förderwerbende kommen natürliche und juristische Personen sowie Betriebskooperationen in Betracht. Die Förderung kann sowohl mit einem Investitionszuschuss als auch mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit oder mit einer Kombination aus beiden Förderarten erfolgen. Nähere Details können auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus abgerufen werden.

Über diesen link kommen Sie zur Sonderrichtlinie LE 14-20


 
BMNT