COVID-19: Das Maßnahmenpaket für Agrarwirtschaft und Tourismus im Überblick

Initiativen zur Unterstützung der heimischen Land- und Forstwirtschaft und des Tourismus im Zusammenhang mit COVID-19

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19.05.2020

Die Land- und Forstwirtschaft ist – wie alle anderen Wirtschaftszweige – stark von den Auswirkungen rund um das Coronavirus (COVID-19) betroffen. Gleichzeitig nimmt die Landwirtschaft bei der Sicherstellung der Lebensmittelversorgung eine Schlüsselrolle ein.

Beginnend mit den ersten Meldungen über das Auftreten von COVID-19 in China wurde daher die Situation im Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen (BMLRT) genau verfolgt. Mit der zunehmenden Verbreitung des Virus nach Europa wurde die Analyse der Situation intensiviert, die Informationsausbereitung forciert und mit der Vorbereitung allfälliger, an den Krisenverlauf angepasster, Maßnahmen begonnen.

So konnten zum Beispiel wegen der Grenzschließungen viele ausländische Arbeitskräfte nicht mehr einreisen oder nach einem Aufenthalt in ihrer Heimat nach Österreich zurückkehren. Davon betroffen waren tausende Beschäftigte, insbesondere in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel.

Die Lebensmittelhelfer

Das BMLRT baute daher gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Maschinenring eine zentrale Online-Plattform (www.dielebensmittelhelfer.at) für potentielle Arbeitskräfte in der Lebensmittelkette auf. Damit konnten betroffene Unternehmen in der Lebensmittelkette in dieser schwierigen Situation unterstützt werden und rasch zu den benötigten Arbeitskräften kommen.
Neben der Online-Plattform wurde eine eigene Hotline eingerichtet, an die sich sowohl Arbeitssuchende als auch Arbeitgeber entlang der Lebensmittelkette wenden können.

Weiterführende Informationen: www.dielebensmittelhelfer.at;  Hotline der AMA: +43 (0)5 03151 99

Härtefallfonds zur Unterstützung für die Land- und Forstwirtschaft

Die Einrichtung eines Härtefallfonds stellte zudem eine Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung dar und unterstützt Betriebe, die in akute finanzielle Notlage geraten sind. Die Unterstützung erfolgt dabei in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgte online über eAMA.

Weiterführende Informationen:
www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/haertefallfonds-landwirtschaft.html


CORONA-Hilfsfonds für die Land- und Forstwirtschaft

Darüber hinaus wurde der CORONA-Hilfsfonds eingerichtet, um österreichischen Unternehmen zu helfen, die durch die COVID 19-Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Hilfsfonds steht auch allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Der Fonds ist mit 15 Milliarden Euro dotiert und beinhaltet zwei Instrumente:
1.    Überbrückungsgarantien für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und
2.    Fixkostenzuschüsse
Weiterführende Informationen:
www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/corona-hilfsfonds.html
100 Millionen Euro-Haftungspaket für durch Coronavirus geschädigte Tourismuswirtschaft

Neben der Land- und Forstwirtschaft waren die letzten Wochen auch für den heimischen Tourismus extrem herausfordernd und in vielen Fällen existenzbedrohend.

Zur Unterstützung der für Österreich so bedeutenden Tourismuswirtschaft wurden daher ebenfalls umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um für Beherbergung, Gastronomie und Freizeitwirtschaft die schlimmsten Folgen der Pandemie abzumildern.

Die Bemühungen, die Liquidität der Betriebe zu sichern, zeigen Wirkung: Die Haftungen für Überbrückungskredite über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) werden sehr stark nachgefragt und von Seiten der ÖHT so schnell wie möglich abgewickelt.

Weiterführende Informationen:

www.bmlrt.gv.at/tourismus/tourismuspolitische-themen/corona-ma%C3%9Fnahmenpaket2.html

Mit dem Kurzarbeitsmodell sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und auch Lehrlinge – in der Beschäftigung gehalten werden können. Dieses Modell wurde in mehreren Verhandlungsrunden auch auf die Bedürfnisse der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zugeschnitten. Mit dem aktuell geschnürten Wirte-Paket sollen Gastronomiebetriebe, die ab 15. Mai 2020 wieder öffnen dürfen, spürbar entlastet werden.

Insgesamt wurden in Österreich sehr umfangreiche Maßnahmen gesetzt, die zwar nicht alle Schäden und Einkommenseinbußen beseitigen können, aber vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, Bäuerinnen und Bauern sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wirtschaftliches Überlegen ermöglichen und die schlimmsten Existenzsorgen nehmen sollen.

Einen Überblick über die Corona-bedingten Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene gibt der „Think Tank“ des Europäischen Parlaments (auf Englisch): www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document.html?reference=EPRS_ATA(2020)649388