LK Österreich/Susanne Schönhart

Optimale Umsetzung von GAP-Zahlungen auf Almen

Themenbereich
Land & Forst

25.05.2016

Die genaue Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und deren Dokumentation ist der zentrale Faktor bei den Beantragungen der Almförderungen im neuen System des Programms für die ländliche Entwicklung 2014–2020. Im Mittelpunkt steht eine enge Zusammenarbeit der Antragsteller mit den Bezirksbauernkammern, Bezirksreferaten und Außenstellen der Landwirtschaftskammern und der Agrarverwaltungen, die elektronisch via e-AMA zur Verfügung gestellten Handbücher bilden die Grundlage. In einem Expertenworkshop des Netzwerks Zukunftsraum Land mit 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wurden am 18. Mai 2016 die bisherigen Erfahrungen mit allen Systempartnern überprüft.

Österreichs Almwirtschaft ist zentraler Bestandteil der heimischen Berglandwirtschaft und spielt im Tourismusland Österreich eine große Rolle. Die Almregionen in ihrem heutigen Erscheinungsbild sind jedoch keine reinen Naturlandschaften, sondern durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte Kulturlandschaften mit vielfältigen Funktionen. Neben der standortangepassten Bewirtschaftung sind vor allem die Erhaltung der Vielfalt, Funktionalität und Schönheit der Bergregionen zentrale Aufgaben und ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag an Österreichs Almbäuerinnen und Almbauern. Diese bewirtschaften mit viel Engagement ihre Almen und tragen den verschiedenen Funktionen dieser Kulturlandschaft Rechnung. Auf rund 8.000 Almen sorgen in den Sommermonaten 7.000 Hirtinnen und Hirten für 52.000 Milchkühe, 263.000 Rinder, 9.000 Pferde, 112.000 Schafe und 10.000 Ziegen.

Die Bewirtschaftung und Erhaltung der Almen wird u.a. im Programm für die Ländliche Entwicklung LE 14–20 über die Ausgleichszulage und die Maßnahme Alpung und Behirtung im ÖPUL 2015 unterstützt. Bei der Ermittlung der Prämien sind viele Detailbestimmungen zu beachten.

Die Abwicklung der Almzahlungen war in den vergangenen Jahren wie bekannt ein großes Thema. Nun liegen bereits erste Erfahrungen mit dem Abwicklungssystem in der neuen LE 14–20 vor. Zur Netzwerkveranstaltung „Umsetzung GAP-Zahlungen auf Almen – Erkenntnisse und Herausforderungen der laufenden GAP-Periode“ waren Expertinnen und Experten der Almwirtschaft aus allen Bundesländern eingeladen. Sie analysierten gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Landwirtschaftsministerium und der AMA eine Vielzahl von Fragen, die sich bei der laufenden Förderungsabwicklung stellen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Umsetzung der GAP-Direktzahlungen 2015–2020, u.a. die Zuteilung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen oder die Vorgangsweise bei gekoppelten Zahlungen für Almauftrieb. Im Bereich Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015–2020  wurden insbesondere die speziellen Alm-Maßnahmen „Alpung und Behirtung“ und „Bewirtschaftung von Bergmähwiesen“ erörtert. Bei der Maßnahme Ausgleichszulage 15–20 wurden das neue System der Erschwernispunkte- und Prämienberechnung und die Auswirkungen auf die Betriebe dargestellt.

Am Nachmittag waren die Referenzflächenfeststellung sowie die Erkenntnisse und die Umsetzung der Vorortkontrollen zentrale Themen.

Johannes Fankhauser vom Netzwerk Zukunftsraum Land: „Wir haben mit dieser Veranstaltung sowohl für die Empfängerinnen und Empfänger der Leistungsabgeltungen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abwicklung noch mehr kompakte Informationen zur Verfügung gestellt, um die Professionalität in der Abwicklung zu steigern.“ Ziel der Netzwerkveranstaltung war es, die Umsetzungsqualität in der laufenden Programmperiode in den Bereichen Direktzahlungen, AZ, ÖPUL, Referenzflächenerhebung und Vorortkontrolle zu verbessern.

Sämtliche Präsentationen der Veranstaltung können unter Downloads heruntergeladen werden.