Gründung im ländlichen Bereich: Call läuft bis Ende September

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05.08.2020

Die Förderungsmaßnahme „Gründung im ländlichen Bereich“ verfolgt das Ziel, junge, innovative Betriebe in den ländlichen Räumen anzusiedeln und zu halten. Gefördert wird in Form eines Zuschusses zu den Investitionskosten von Gründungsprojekten, deren Sitz in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt. Die geförderten Projekte sollen zu kleinen Unternehmen im ländlichen Raum führen, die innovative, wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten. Durch die Förderung soll das Risiko von Unternehmensgründungen im ländlichen Raum gesenkt und die Zahl der Gründungen gesteigert werden. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bis zu 55 % der Projektkosten, maximal jedoch 50.000 Euro. In der Programmlaufzeit wurden mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereits mehr als 100 Projekte gefördert. Im Rahmen der Ausschreibung des Jahres 2019 wurden 37 Projekte eingereicht, wovon 21 von einer unabhängigen Expertinnen und Experten-Jury zur Förderung ausgewählt wurden.

Nähere Details finden Sie unter https://www.aws.at/aws-gruendung-im-laendlichen-bereich/.