Green Deal: Mit der „Farm to Fork“-Strategie zur Klimaneutralität

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19.01.2021

Mit dem „Green Deal" verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen. Damit soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die Neuausrichtung des Agrarsektors wird über die „Farm to Fork"-Strategie verfolgt: Sie steht in enger Verbindung mit der „Biodiversitätsstrategie 2030" der Kommission und ist ein zentrales Element der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Aus diesem Grund muss sie auch bei der Erstellung der nationalen GAP-Strategiepläne berücksichtigt werden. Über Inhalte und Umsetzung dieser Strategie führte Netzwerk Zukunftsraum Land ein Gespräch mit DIin Franziska Schweiger, die in der Abteilung II/8: Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus fachlich dafür zuständig ist.
 
 
Welche Punkte der „Farm to Fork“-Strategie haben für Österreich die größte Relevanz?
Die „Farm to Fork“-Strategie umfasst ein breites Bündel an Maßnahmen und Zielen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Einbezogen werden alle Akteurinnen und Akteure von den Produzentinnen und Produzenten bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit werden in der Strategie prioritär neben vielen anderen wichtigen Zielen hervorgehoben: Eine ausreichende Versorgung mit erschwinglichen und nahrhaften Lebensmitteln unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit sowie die Reduktion des Einsatzes von Pestiziden, Antibiotika und Düngemitteln sind besonders zentral. Des Weiteren sollen auch mehr Flächen biologisch bewirtschaftet werden. Auch soll den Themen Tierschutz, Lebensmittelverschwendung sowie Bekämpfung von Lebensmittelbetrug künftig noch mehr Bedeutung beigemessen werden.

Die Europäische Kommission möchte mit der „Farm to Fork“-Strategie eine europaweite Entwicklung hin zu einem fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystem fördern. Diese Entwicklung wird in Österreich in vielen Bereichen schon seit Jahren erfolgreich verfolgt und unterstützt. Bei der biologischen Landwirtschaft nimmt Österreich beispielsweise eine Vorreiterrolle unter den EU-Mitgliedsstaaten ein. Weitere für Österreich wichtige Maßnahmen sind auch die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung sowie eine gesunde und nachhaltige Ernährung im Außerhausverzehr. Auf Bundesebene wird hier bereits an einem Projekt für regionale Beschaffung gearbeitet.

Wie werden diese Themen umgesetzt?
Viele der im Rahmen der „Farm to Fork“-Strategie angesprochenen Ziele werden bereits über die Gemeinsame Agrarpolitik, insbesondere über das „Programm für ländliche Entwicklung“ umgesetzt. Auch in der neuen Förderperiode ist die Umsetzung geeigneter Maßnahmen über den GAP-Strategieplan geplant, wobei die Verhandlungen zur GAP-Strategieplan-Verordnung noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Für einige Ziele der „Farm to Fork“ ist die Ausarbeitung einer eigenen Strategie oder eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene vorgesehen. Dies kann beispielsweise Rezepturveränderungen bei verarbeiteten Produkten (zum Beispiel die Reduktion von Zucker) oder eine Änderung der Marketingstrategie auf Unternehmensseite anstoßen.

Welche Maßnahmen möchte die Europäische Kommission als Erstes umsetzen?
Vorweg: Die „Farm to Fork"-Strategie ist kein Rechtstext. Sie wird daher vom Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind und vom Europäischen Parlament zur Kenntnis genommen. Der Rat hat dazu im Oktober 2020 Schlussfolgerungen beschlossen mit denen er die Strategie der Kommission grundsätzlich akzeptiert, aber auch in einigen Bereichen Schwerpunktsetzungen einfordert. Unter anderem war dabei die fehlende Folgenabschätzung für die Gesamtstrategie ein wichtiges Thema.

Für die Umsetzung folgt die Kommission dem Aktionsplan, der im Anhang zur Mitteilung der „Farm to Fork“-Strategie enthalten ist. Dieser Aktionsplan enthält 27 konkrete, mit einem Zeitplan versehene, Maßnahmen, worunter sich auch einige Legislativvorschläge finden. Im Jahr 2021 wird die Kommission beispielsweise einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zur Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes vorlegen. Mit einer Änderung im Rechtstext sollen auch Erleichterungen beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit biologischen Wirkstoffen sowie von Futtermittelzusatzstoffen zur Reduzierung von ökologischen Auswirkungen in der Tierhaltung auf den Weg gebracht werden. Es soll auf EU-Ebene in diesem Jahr auch die Grundlage für eine nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln in Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gelegt werden. Durch die COVID-Pandemie ist natürlich auch das Krisenmanagement in den Fokus gerückt: Deshalb möchte die Kommission so schnell wie möglich einen Notfallplan im Bereich Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit in Krisen vorlegen.

Wie funktioniert die Abstimmung mit der Biodiversitätsstrategie?
Die „Farm to Fork“- und die „Biodiversitätsstrategie 2030“ stehen im inhaltlichen Einklang miteinander und ergänzen sich gegenseitig. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Transformation des Lebensmittelsystems in Richtung Nachhaltigkeit auch zum Schutz der Natur und zum Erhalt der biologischen Vielfalt Europas einen Beitrag leistet. Auch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird zur Erreichung der Ziele beider Strategien beitragen: Die Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors durch die Entwicklung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Methoden wirkt sich beispielsweise neben der Eindämmung des Klimawandels auch positiv auf die Zielsetzungen der „Farm to Fork“- als auch der „Biodiversitätsstrategie 2030“ aus.

Wo liegen die Konfliktpunkte?
Eine zentrale Befürchtung ist, dass einige der Maßnahmen zu einer Verzerrung des Wettbewerbes führen könnten. Durch geringere Erträge oder erhöhten Arbeitsaufwand könnte die EU hinter anderen großen Exporteuren im Wettbewerb zurückbleiben. Abhilfe könnte in einigen Punkten eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung schaffen. Diese Befürchtungen und Forderungen werden von den Mitgliedsstaaten geteilt und wurden auch in den Schlussfolgerungen des Rates festgehalten. Die Kommission setzt hier große Hoffnung in Innovationen und die Digitalisierung.

Die Verantwortung zur Umsetzung der Strategie kann allerdings nicht allein von Landwirtinnen und Landwirten getragen werden. Die gesamte Lebensmittelversorgungskette, aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten müssen dahingehend informiert und sensibilisiert werden, damit sie sich bewusst für nachhaltig produzierte Lebensmittel entscheiden. Denn nur wo es ausreichend Nachfrage gibt, können Lebensmittel mit höheren Standards produziert werden. Damit einhergehend sind natürlich auch angemessene Preise für den hohen Aufwand und Wert der Lebensmittel eine weitere wesentliche Komponente.
 
Weiterführende Informationen zur „Farm to Fork“-Strategie“,  zur „Biodiversitätsstrategie 2030“ sowie ein Video zum „GREEN DEAL" stehen auf der Website der Europäischen Kommission zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel über die „Biodiversitätsstrategie 2030“ der Europäischen Kommission finden Sie auch in Ausgabe 3.20 der Netzwerkzeitschrift.