Ammoniakreduktion gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern

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11.02.2021

Magdalena Stöttinger und Elisabeth Süßenbacher, beide Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
 
Stickstoffverluste in Form von Ammoniak bedeuten nicht nur einen wirtschaftlichen Nachteil für die Landwirtschaft, sondern stellen auch ein gewichtiges Umweltproblem dar. Ammoniak kann Lebensräume durch Nährstoffanreicherung und Versauerung schädigen und gefährdet als Vorläufersubstanz von Feinstaub die menschliche Gesundheit. Die heimische Landwirtschaft ist für rund 93 Prozent der nationalen Ammoniakemissionen verantwortlich, wobei diese hauptsächlich mit der Tierhaltung, Wirtschaftsdüngerlagerung sowie Düngemittelausbringung in Zusammenhang stehen.

Seit 2001 gibt die sogenannte „NEC-Richtlinie“ (NEC = National Emission Ceiling) Luftschadstoff-Höchstmengen für die EU-Mitgliedsstaaten vor. Dass die heimischen Ammoniakemissionen seit 1990 trotz sinkender Rinderzahlen sogar leicht gestiegen sind, liegt hauptsächlich an der Umstellung vieler Betriebe von der dauernden Anbindehaltung auf die tiergerechtere Laufstallhaltung, bei der dreimal mehr Ammoniak freigesetzt wird. Auch die Zunahme an Flüssigmistsystemen, der Trend zu leistungsstärkeren Milchkühen und der gesteigerte Einsatz von Harnstoffdüngern führen zu höheren Ammoniakemissionen.

Bisher wurde der erlaubte Ammoniakausstoß in Österreich (maximal 66 Kilotonnen pro Jahr) nicht überschritten. Ab 2020 ist es laut NEC-Richtlinie allerdings notwendig, die Emissionen noch stärker zu reduzieren. Das macht eine möglichst rasche und breite Umsetzung von Reduktionsmaßnahmen notwendig. Bei Nichteinhaltung der NEC-Richtlinie droht ein kostspieliges Vertragsverletzungsverfahren.

Für die Reduktion von Ammoniakemissionen braucht es eine Minimierung von Stickstoffüberschüssen und -verlusten. Österreich setzt dabei auf einen Mix aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen. Relevante rechtliche Bestimmungen sind etwa das Nitrat-Aktions-Programm oder Auflagen betreffend Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen.
Viele freiwillige ammoniakreduzierende Maßnahmen finden sich im ländlichen Entwicklungsprogramm LE 2014–20. Zentral ist dabei das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft), durch das etwa die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, der Verzicht auf Mineraldünger oder die Weidehaltung gefördert werden. Darüber hinaus werden im ländlichen Entwicklungsprogramm auch Investitionsmaßnahmen, welche die Emission von Ammoniak reduzieren, unterstützt.

Bei der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2020+) stehen Klima- und Umweltschutz stärker als bisher im Fokus. Weil das neue Programm erst 2023 startet, sind auch in der Übergangsperiode verstärkte Anstrengungen zur Ammoniakreduktion erforderlich. So wurde im ÖPUL die Möglichkeit geschaffen, bereits 2021 in die Maßnahme „Bodennahe Gülleausbringung“ neu einzusteigen. Die Mindestausbringungsmenge wurde gestrichen und die förderbare Ausbringungsmenge erhöht. Während im Antragsjahr 2020 noch rund 3.500 Betriebe mit rund 3,3 Millionen Kubikmeter Ausbringmenge gefördert wurden, wird die Anzahl der geförderten Betriebe und damit auch die bodennah ausgebrachte Güllemenge ab 2021 deutlich steigen. Zudem wird die Investitionsförderung für bodennahe Ausbringungstechnik erhöht und auch die COVID-19-Investitionsprämie steht noch bis Ende Februar 2021 zur Verfügung. Schwerpunkte der neuen GAP werden außerdem auf der Förderung emissionsarmer Viehhaltungssysteme, wie der Weidehaltung, liegen.

Da aktuelle Prognosen von einer unzureichenden Emissionsreduktion ab 2020 ausgehen, wird die Möglichkeit einer „Ammoniakreduktions-Verordnung“ auf Fachebene gemeinsam mit der Interessensvertretung diskutiert. Inhalt sind dabei die größten Stellschrauben zur Emissionsreduktion, wie Auflagen zur bodennahen Gülleausbringung, Gülleverdünnung und möglichst zeitnahen Einarbeitung, sowie Harnstoffdüngeranwendung, Wirtschaftsdüngerlagerung und Abluftreinigung. Dabei werden auch Fragen zur praktischen Umsetzung, Ausnahmeregelungen und Kosten analysiert. Da rechtlich verpflichtende Maßnahmen von Förderungen ausgeschlossen sind, wären folglich monetäre Unterstützungen nicht mehr zulässig. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist daher bestrebt, die Möglichkeiten, die sich im Zusammenhang mit der neuen GAP-Periode in Hinblick auf ammoniakreduzierende Maßnahmen ergeben, voll auszuschöpfen und dafür entsprechende Angebote bereitzustellen. Entscheidend wird dabei sein, dass die Landwirtinnen und Landwirte dieses Angebot auch annehmen und bereits ab 2021 zahlreich an den Fördermaßnahmen teilnehmen.