Drohnenführerschein ist seit heuer Pflicht

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16.02.2021

Drohnen sind in Österreich mittlerweile stark verbreitet; auch in der Land- und Forstwirtschaft gibt es immer mehr Anwendungsbereiche. Der Drohnenflug bringt eine komplett neue Perspektive auf Agrar- und Forstflächen: Hochauflösende Luftbilder liefern wertvolle Informationen über Kulturen und können für die weitere Betriebsführung verwendet werden. Mit 31. Dezember 2020 ist für den Betrieb einer Drohne ein Führerschein Pflicht, ab der Kategorie C1 ist eine Online-Prüfung nötig. Netzwerk Zukunftsraum Land hat dazu passend eine spannende Webinar- und Farminarreihe zum Thema „Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft“ abgehalten, die jederzeit online abgerufen werden kann. (Nähere Details zu den Aufzeichnungen sowie Anmeldeinformationen zu einem Drohnenkurs der Landwirtschaftskammer Niederösterreich am 10. März 2021 finden Sie am Ende dieses Artikels).

Über die Bilder kann man Schadflächen und Anbaufehler erkennen. Eine hochwertige Multispektralkamera ermöglicht Nahinfrarotlichtaufnahmen auf dem Feld. Mit diesem, für das menschliche Auge nicht sichtbaren Lichtspektrum kann ein Vegetationsindex errechnet werden. Dieser Index deutet auf den Vitalzustand einer Pflanze hin. Daraus kann man Mangelerscheinungen bei Kulturen feststellen.

Inspektionsflüge machen Schäden sichtbar
Mit dem Fluggerät kann man weiters Inspektionsflüge über Siloanlagen oder landwirtschaftliche Gebäude durchführen. Gerade nach Wetterereignissen wie Hagel oder Sturm kann dies sehr nützlich sein, um das Schadensausmaß abzuschätzen. Im forstwirtschaftlichen Bereich lassen sich zum Beispiel Wildschäden leichter ermitteln. Drohneneinsätze werden derzeit überwiegend als Dienstleistung angeboten, da die benötigte Hardware und Software wie Multispektralkamera, Abwurfvorrichtungen oder Spezialprogramme für die Einzelanwendung sehr kostenintensiv sind.

Drohne ist nicht gleich Drohne
Drohnen werden anhand des Risikos beim Flug in die Betriebskategorien "open“, "specific“ und "certified“ unterteilt. Diese unterscheiden sich nach Einsatzzweck und Drohnengewicht. Die meisten Drohnen aus dem Privatbereich fallen in die Kategorie "open“.
 
Drohnen der Kategorie "open“
In der Kategorie "open“ werden Drohnen in die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4 eingeteilt.
  • Die Klasse C0 beinhaltet alle Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. Eine Onlineregistrierung ist in der Klasse C0 nur dann erforderlich, wenn sich auf der Drohne eine Kamera befindet. Eine einmalige Onlineregistrierung kostet 31,20 Euro. 
  • In die Klasse C1 fallen alle Drohnen, die ein maximales Startgewicht von 900 Gramm besitzen. Die Fernpilotin beziehungsweise der Fernpilot muss ein Online-Training und eine Online-Prüfung absolvieren. Zusätzlich ist eine Online-Registrierung erforderlich und eine eindeutige Betreibernummer muss auf der Drohne angebracht werden.
  • In der Klasse C2 sind Drohnen mit einem Startgewicht unter vier Kilogramm angesiedelt. Hier wird zu den C1-Anforderungen zusätzlich eine Theorieprüfung gefordert.
  • In der Drohnen-Klasse C3 und C4 befinden sich Drohnen, die ein Startgewicht von unter 25 Kilogramm haben. In diesen Klassen bestehen höhere Anforderungen an das Fluggerät und es müssen größere Abstände zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Drohne, desto höher die Anforderungen an Drohne, Pilotin beziehungsweise Piloten und Abstand zu unbeteiligten Personen.

Drohnenflughöhe und sonstige Regelungen
In den Klassen C0 bis C4 darf man eine maximale Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und eine direkte Sichtverbindung zum Gerät muss bestehen. Zusätzlich wird die Kategorie "open“ noch in eine weitere Unterkategorie unterteilt. Diese Kategorisierung (A1 bis A3) regelt den Abstand zu unbeteiligten Personen. In Kategorie A1 darf über unbeteiligten Personen geflogen werden, in A2 in der Nähe von Personen und in A3 mit einem größeren Abstand zu Personen. Die Einstufung innerhalb der A-Kategorie hängt vom Startgewicht der Drohne ab

Drohnenführerschein mit Online-Prüfung
Ab der Kategorie C1 ist seit 31. Dezember 2020 eine Online-Prüfung nötig. Vorbereiten kann man sich für die Online-Prüfung mit Hilfe des Online-Trainings der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt (Austro Control). Dieses finden Sie unter dronespace.at. Im Bereich "Lernen“ werden im Online-Training Themenbereiche angesprochen, die für den sicheren und praktischen Betrieb von Drohnen notwendig sind. Es werden auch theoretische Grundlagen gelegt, die für einen verantwortungsvoll durchgeführten Flug unentbehrlich sind.

Die vier Kursmodule befassen sich dementsprechend mit den folgenden Inhalten:
  • Luftrecht und Sicherheit
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • betriebliche Verfahren
  • allgemeine UAS-Kunde (die Abkürzung UAS steht für „Unmanned Aircraft System“, zu Deutsch: unbemanntes Luftfahrzeug)

Nach einer intensiven Lernphase kann man unter dem Bereich "Üben“ die Fragen der Online-Prüfung einsehen und als Online-Übungsprüfung durchklicken. Nach dem Selbststudium kann man sich auf der Homepage anmelden und die Online-Prüfung durchführen. Sind mindestens 75% der Fragen positiv beantwortet, bekommt die Fernpilotin beziehungsweise der Fernpilot den Drohnenführerschein als Ausdruck zur Verfügung gestellt.
 
Kategorien "specific“ und "certified“
Die Kategorien "specific“ und "certified“ betreffen vor allem den gewerblichen Sektor. In diesen Kategorien muss wegen des höheren Risikos bei der Behörde eine Bewilligung beantragt werden. Weiters darf hier auch ohne Sichtverbindung geflogen werden.

Die Kategorie "specific“ umfasst Drohnen mit einer Spannweite von bis zu drei Metern. Für die Bewilligung muss die Austro Control eine Risikobewertung abgeben. Ein Standardprozedere soll künftig Erleichterung schaffen.

Die höchsten Anforderungen an die Bewilligung stellt die Kategorie "certified“. Die Bewilligung ist vergleichbar mit jener für ein bemanntes Luftfahrzeug. Hier werden Drohnen, die mehr als drei Meter aufweisen, für Menschen- und Gütertransport bewilligt. Bislang gibt es noch sehr wenige Vorgaben seitens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zur Bewilligung.
 
Veranstaltungsreihe zum Thema Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft zum Nachsehen
Das Netzwerk Zukunftsraum Land hat das brennende Thema „Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft“ im Jahr 2020 im Rahmen einer Webinar- und Farminarreihe auf die Agenda gesetzt. Insgesamt fanden sieben Veranstaltungen statt, alle wurden aufgezeichnet und können nun jederzeit bequem online und „on demand“ abgerufen werden:
 
Online-Auftaktveranstaltung: Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft (inklusive rechtlicher Informationen, verschiedene Drohnentypen und Überblick über Anwendungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft)

 
Webinar- und Farminarreihe zur weiteren Vertiefung:
 
Farminar: Praktische Handhabung von Drohnen
 
Webinar: Potenziale des Drohneneinsatzes im Ackerbau
 
Webinar: Drohnenflug im und über dem Wald
 
Webinar: Anwendung von Flug- und Bodendrohnen im Weinbau
 
Farminar: Nützlingsausbringung mithilfe von Drohnen
 
Webinar: Rehkitz- und Gelegeerkennung mithilfe von Drohnen und Wärmebildkameras
 

Aktuelle Termine für Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Drohnen werden laufend auf der Website des LFI NÖ veröffentlicht.

Autor: Ing. Stefan Polly, LKNÖ