Erneuerung und Modernisierung der bäuerlicher Betriebe: 2,4 Milliarden Euro wurden investiert

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15.09.2021

Die Vorhabensart (VHA) 4.1.1. „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ (VHA 4.1.1.) trägt wesentlich zur ständigen Erneuerung und Modernisierung bäuerlicher Betriebe Österreichs bei. Im Programm für die ländliche Entwicklung LE 14–20 wurden bis Ende 2020 20.365 Betriebe mit 533 Millionen Euro unterstützt, womit ein Investitionsvolumen von rund 2,4 Milliarden Euro ausgelöst wurde. Zentrale Zielsetzungen dieser Maßnahme sind die Verbesserung der baulichen und technischen Anlagen sowohl auf den Höfen als auch auf den Almen, die Unterstützung biologisch wirtschaftender Betriebe (Anteil 32,4 Prozent) sowie die Weiterentwicklung der Umwelt-, Klima- und Tierwohlstandards.

Gefördert werden in der Vorhabensart 4.1.1. bauliche und technische Maßnahmen in Wirtschaftsgebäude, insbesondere auch für die umweltgerechte Lagerung von Wirtschaftsdüngern, Jauche und Kompost. Die Verbesserung der Umweltwirkung (Bodenschutz, Emissionsvermeidung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Wasserschutz) ist eine integrale Zielsetzung. Den Auszahlungsstand mit Stichtag 31. Dezember 2020 finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Ergänzt wird die einzelbetriebliche Investitionsförderung mit den AIK-Krediten (Agrarinvestitionskrediten), deren Kreditvolumen im laufenden Jahr von 130 Millionen auf 180 Millionen Euro erhöht wurde. Dabei handelt es sich um mit Zinsenzuschüssen geförderte Kredite, die als national finanzierte Zuschläge (top-ups) im Rahmen der ländlichen Entwicklung meist zusätzlich zu Investitionszuschüssen gewährt werden. Der Zinsenzuschuss beträgt in der Regel 36 Prozent, bei Umweltinvestitionen, in benachteiligten Gebieten und in bestimmten Sondersituationen 50 Prozent.

Durch die Vielfalt des Programms für die ländliche Entwicklung ist die Förderung verschiedener Investitionsbereiche auch in anderen Maßnahmen möglich, womit die Berücksichtigung diversifizierter Einzelziele und von Sondersituationen ermöglicht wird. Beispiele dafür sind die Junglandwirtinnen- und Junglandwirteförderung (Existenzgründungsbeihilfe mit rund 95 Millionen Euro) die Investitionen im Forstbereich (62 Millionen Euro). Wichtige Investitionen werden auch über die Priorität 5 (– Ressourceneffizienz und Klimamaßnahmen) gefördert. Beispiele dafür sind Investitionen in die Bewässerungsinfrastruktur, Diversifizierung in erneuerbare Energie, Photovoltaik oder die bodennahe Gülleausbringung (15,5 Millionen Euro).

Weitere Kennzahlen finden Sie im jährlichen Durchführungsbericht 2020 sowie im Grünen Bericht 2021.
 
Auszahlungen in der VHA 4.1.1. (Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung) bis Ende 2020, aufgelistet nach Bundesländern: