Netzwerk-Jahreskonferenz: Wie gelingt die Mobilitätswende?

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06.12.2021

Raus aus dem Carbon Lock-in in der Mobilitätspolitik

Helmut Hiess, Rosinak & Partner

Was müssen wir tun, um klimaneutrale Mobilität zu erreichen? Wir wissen es! Aber warum tun wir nicht das, was wir tun sollten? Wenn wir Mobilität klimaneutral gestalten wollen, ist der erste Schritt das Eingeständnis, dass wir uns in einem „Carbon Lock-in“ befinden. Wir sind eingeschlossen in einem System fossiler Infrastrukturen (Straßennetze, Flugzeuge etc.), Verhaltensmuster (Mobilitätsverhalten, Handlungsroutinen), Raumstrukturen („motorisierte Zwangsmobilität“), Institutionen (Gesetze, Normen, Steuern, Subventionen) und Diskursen (Politik, Medien, Wissenschaft, Planung etc.). Auch wenn wir uns zu einer klimaneutralen Mobilität bekennen und verpflichtet haben, sorgt die Absage von einigen großen Autobahnprojekten für Erschütterung, Verständnislosigkeit und Widerstand. Wie funktioniert der Carbon Lock-in im Mobilitätssystem?


Carbon Lock-in in der Mobilität, Quelle: nach Siedentop (2021)

Dieses System ist in den letzten siebzig Jahren gewachsen. Es ist klar, dass eine Kehrtwende auch mental nicht einfach zu schaffen ist. Also wird auf technologische Auswege aus der Sackgasse gehofft. Ja, wir brauchen technologische Innovationen. Aber klimaneutrale Mobilität erfordert ein klimaneutrales Energiesystem. Das ist nicht absehbar. Auch wenn erneuerbare Energiequellen ausgebaut werden, werden sie eine weiter steigende motorisierte Mobilität nicht vollständig bedienen können (siehe auch Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich). Technologie allein ist keine Lösung. Klimaneutrale Mobilität setzt daher das Eingeständnis des Carbon Lock-ins voraus und erfordert ein Bewusstsein, dass „Weiter wie bisher“ nicht mehr geht und dass wir neue Wege suchen und gehen müssen. 


Der Weg zur flächensparenden und integrierten Mobilität
Harald Frey, Institut für Verkehrswissenschaften, Technische Universität Wien

Die historische Entwicklung unserer Gemeinden und Städte war unmittelbarer Ausdruck der Minimierung von Mobilitätsenergie. Alle wesentlichen Grundbedürfnisse konnten in der Nähe oder in unmittelbarer Umgebung zu Fuß erfüllt werden. Die Ausdehnung der Siedlungsbereiche orientierte sich an diesen Entfernungen. Um heute die vereinbarten verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen bis zum Jahr 2040 zu erreichen, braucht es eine flächensparende, integrierte Mobilität, basierend auf kompakten Siedlungsstrukturen. Viele der heute offensichtlichen „Verkehrsprobleme“ sind Symptome, deren Ursache auch auf die Flächenwidmung und Raumplanung der vergangenen Jahrzehnte zurückzuführen ist. 

Innerhalb von Dörfern und Städten ist die Verkehrsinfrastruktur deshalb überwiegend am flächensparenden Fuß- und Radverkehr zu orientieren: attraktive, sichere, umwegfreie und bequeme Fuß- und Radwege sichern die Erreichbarkeit innerhalb der Siedlungsstrukturen und reduzieren die Abhängigkeit vom privaten Pkw. Knapp 10 Prozent der Wege mit dem Auto sind in Österreich kürzer als ein Kilometer! Eine Distanz, die mit dem Rad in rund fünf Minuten zurückgelegt werden kann. Ein effizienterer Umgang mit Verkehrsflächen priorisiert die aktiven Mobilitätsformen, etabliert Fußgänger- und Begegnungszonen sowie Wohnstraßen im Ortsgebiet und ermöglicht dadurch eine bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 

Der Ausbau von Kapazitäten und Strecken für den regionalen öffentlichen Schienenverkehr, ein ergänzendes Busnetz in der Fläche sowie lokale Mikro-ÖV Dienstleistungen (ÖV = Öffentlicher Verkehr) für die sogenannte „letzte Meile" ermöglichen ein stabiles und zum Pkw konkurrenzfähiges öffentliches Verkehrssystem. Eine flächensparende und verkehrsminimierende Raumordnung fördert eine kompakte, an den Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs orientierte Siedlungsentwicklung.

Will man die Klimaziele im Verkehr erreichen, müssen die Rahmenbedingungen auf das Verursacherprinzip ausgerichtet werden. Die externen Kosten sind durch die jeweiligen Verkehrsträgerinnen und -träger zu tragen und sämtliche Förderungen gezielt auf Klimagerechtigkeit abzustimmen. Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise eine Reduktion der Stellplatzverpflichtung in den Bauordnungen durch die Berücksichtigung der Bedienqualitäten im öffentlichen Verkehr sind dabei genauso zu beachten wie eine mögliche Versiegelungsabgabe zur Reduktion des enormen direkten wie indirekten Flächenverbrauches durch Verkehrsinfrastrukturen. Durch die abgestimmte Einführung einer Verkehrserregerabgabe bei Shopping-Center und Gewerbeparks können Einnahmen zur Unterstützung der lokalen, kleinstrukturierten Wirtschaft in den Ortskernen generiert werden.