Green Deal: Wie kann Biodiversität wiederhergestellt und gefördert werden?

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15.02.2022

In vier Panels beschäftigte sich die Netzwerk-Jahreskonferenz Ende November 2021 mit der Umsetzung des Green Deal in Österreich. Wie die Ziele im Zusammenhang mit der Ausweisung von Schutzgebieten und der Wiederherstellung von Ökosystemen erreicht werden können beziehungsweise was das für die praktische Umsetzung bedeutet, dazu diskutierten Expertinnen und Experten des Fachbereichs gemeinsam mit den Teilnehmenden. Nachfolgend dazu zwei Kurzinputs von Referenten der Jahreskonferenz, die sich auch beruflich sehr intensiv mit dem Thema Biodiversität auseinandersetzen.

Ausreichend Flächen und partizipative Prozesse


Stefan Schindler, Umweltbundesamt

Biodiversität braucht Fläche. Pflanzen und Tiere benötigen ausreichend Lebensraum geeigneter Qualität, damit Populationen und letztendlich Arten erhalten bleiben. Schutzgebiete und Restauration sind diesbezüglich zwei Seiten derselben Medaille: Schutzgebiete sind ein geeignetes Instrument, wo schützenswerte und schutzbedürftige Lebensräume und Arten vorhanden sind, Restauration ist dort vielversprechend, wo intakte Ökosysteme bereits zerstört wurden, aber noch ausreichend Potential zur Wiederherstellung vorhanden ist. Doch wo sind geeignete Flächen für Schutzgebiete und Restauration zu finden? Notwendig ist jedenfalls eine geeignete Ausstattung der Flächen. Neu auszuweisende Flächen sollten vor allem jene Lebensräume und Arten abdecken, die bisher nur mangelhaft geschützt wurden. Von zentraler Bedeutung ist ein partizipativer Prozess mit den Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern, zumal viele Schutzgüter auf Bewirtschaftung angewiesen sind und sich oftmals auf privaten landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden. Schutzgebiete und Restaurationsflächen und der damit einhergehende Erhalt der Biodiversität sind vor allem aus Sicht der Allgemeinheit wünschenswert, bringen aber auch für die Grundbesitzerinnen und –besitzer einen Mehrwert. Der Wert und die Abgeltung dieses Nutzens sind offen zu diskutieren und ein angemessener Anreiz zu schaffen. Jedenfalls gibt es viel Fläche, die für Schutz und Restauration dienlich wäre, von großen Flächen der öffentlichen Hand bis hin zu kleinen Zwickeln, die der Natur überlassen werden können.


Beides braucht es: Bewirtschaftung und Nichtbewirtschaftung

Peter Rupitsch, Nationalpark Hohe Tauern, Anteil Kärnten

Mit einer landläufig als „schön“ verstandenen Landschaft verbindet man heute unter anderem eine von Menschenhand gestaltete und in der Regel bewirtschaftete (Kulturlandschaft). Diese Betrachtungsweise hat dazu geführt, dass das Verständnis für eine natürliche beziehungsweise natürlich gewachsene (ökologisch hochwertige) Landschaft abhandengekommen ist. Die Frage ist nicht: Bewirtschaftung ja oder nein sondern sowohl als auch. Jede und jeder hat die Möglichkeit, jede noch so kleine Fläche, wo eine natürliche Entwicklung (Sukzession) möglich ist und zugelassen wird, einzubringen und damit einen Beitrag zur Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Vielfalt zu leisten. Vorrangig sind dafür Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand bereit zu stellen. Eine Vorreiterrolle kommt hier den Schutzgebieten zu, aber auch die Landwirtschaft oder zum Beispiel die Betreiberinnen und Betreiber und Erhalterinnen und Erhalter von Straßen sind dahingehend gefordert, aktiv zu werden und entsprechende Aktivitäten zu setzen.