Zweites EU-Hilfspaket Milch: Österreich setzt ab Oktober um

Themenbereich
Land & Forst

05.09.2016

Die von Bundesminister Rupprechter im Rahmen des 2. EU-Hilfspaketes für die Märkte geforderten und durchgesetzten Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenreduktion mit  finanzieller Unterstützung durch die EU werden ab Oktober 2016 umgesetzt. Die Festlegungen und Arbeiten erfolgten gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und Branchenvertretern.

Das 2. EU-Hilfspaket besteht aus einer EU-weit angebotenen Milchreduktionsmaßnahme und einer von den Mitgliedstaaten zu gestaltenden außergewöhnlichen Anpassungsmaßnahme. Die Milchreduktionsmaßnahme ist ein auf EU-Ebene erstmals zur Anwendung kommendes freiwilliges Mengensteuerungs-instrument. Ziel der Maßnahme ist es, das Angebot an die Nachfrage heranzuführen und so die Grundlage für bessere Milchpreise zu schaffen. Damit soll ein wichtiges Signal am internationalen Milchmarkt gesetzt werden.

Für Österreich werden die Mittel aus der Anpassungsmaßnahme zur Verlängerung der Milchreduktionsmaßnahme verwendet. Damit kann der Aufwand für die teilnehmenden Betriebe begrenzt werden und das Ziel der Angebotsdrosselung wird konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind daher ein Angebot an die Milchbetriebe, ihre Anlieferungsmenge über ein halbes Jahr von Oktober 2016 bis März 2017 zu reduzieren. Diese Betriebe reagieren marktkonform auf den angebotsseitigen Überhang an Milch.

Die entsprechenden EU-Verordnungen wurden am 25. August 2016 in Brüssel abschließend behandelt und werden voraussichtlich am 10. September 2016 veröffentlicht. Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission konnte auf Initiative von Österreich erreicht werden, dass die Mindestantragsmenge von ursprünglich 3.000 kg auf nunmehr 1.500 kg halbiert wurde. Damit wird kleineren Betrieben der Zugang zur Maßnahme erleichtert.

Folgende Maßnahmen werden angeboten:

Milchreduktionsmaßnahme (EU weit)
Für diese Maßnahme stehen € 150 Mio. EU weit zur Verfügung, das entspricht einer möglichen Milchreduktionsmenge von 1,071 Mio. t für alle EU Mitgliedsstaaten. Die Vorgaben sind EU weit einheitlich.

  • Für jedes kg Milch, das in einer Periode von drei Monaten im Vergleich zur Vorjahresmenge weniger geliefert wird, wird eine Beihilfe von 14 ct gewährt
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Landwirte über das e-AMA Portal oder alternativ bei Bedarfsfall über die Landwirtschaftskammern bis 21. September 2016 um 12.00 Uhr für den Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016
  • Ein Antrag ist nur möglich, wenn im Juli 2016 noch Kuhmilch an einen Erstankäufer (Molkerei bzw. Unternehmen, das Milch beim Erzeuger kauft) geliefert wurde. (Österreichische Ausnahmeregelung: Betriebe, die im Juli aufgrund von Almmilcherzeugung nicht an Erstankäufer geliefert haben, können an der nationalen Anpassungsmaßnahme teilnehmen)
  • Die beantragte Reduktionsmenge muss mindestens 1.500 kg betragen
  • Die beantragte Reduktionsmenge kann maximal 50% der Liefermenge in der Referenzperiode (Oktober bis Dezember 2015) betragen.
  • Aussteiger können daher maximal für die Hälfte der früheren Liefermenge eine Beihilfe erhalten

Es sind insgesamt vier Einreichtermine vorgesehen, wobei nur ein Antrag je Erzeuger möglich ist; der erste und der letzte Antragstermin sind jedoch kombinierbar:

  • 21.09.2016: für die Milchreduktion von Oktober bis Dezember 2016
  • 12.10.2016: für die Milchreduktion von November 2016 bis Jänner 2017
  • 09.11.2016: für die Milchreduktion von Dezember 2016 bis Februar 2017
  • 07.12.2016: für die Milchreduktion von Jänner bis März 2017
 
Alle Anträge, die bis zu einem Antragstermin (jeweils 12.00 Uhr!) eingegangen sind, werden gleich behandelt. Werden die € 150 Mio. bereits im ersten Antragszeitraum aufgebraucht, verfallen alle darauffolgenden Einreichtermine. Bei Überbeantragung erfolgt eine aliquote Kürzung der Menge für alle Antragsteller in der EU. Die Antragsteller werden über diese Kürzung und damit das Ausmaß der bewilligten Reduktionsmengen per Homepage der AMA informiert.

Sind nach einem Antragstermin noch Restmengen vorhanden, so stehen diese für den jeweils darauffolgenden Antragstermin zur Verfügung.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt spätestens 90 Tage nach Ende der Reduktionsperiode. Bei erheblicher Unterschreitung der tatsächlichen Reduktionsmenge (R) im Vergleich zur beantragten und bewilligten Menge (B) wird ein Kürzungsfaktor für die Beihilfenauszahlung angewendet. Dies dient dazu, realistische Antragsmengen zu erhalten und die verfügbaren Mittel von € 150 Mio. möglichst auszunutzen.

Der Antragsteller erhält:
  • R größer als B: B * 14ct/kg (max. bewilligte Menge)
  • R zwischen 80 und 100% von B: R * 14 ct/kg (kein Kürzungsfaktor)
  • R zwischen 50 und kleiner 80% von B: R * 0,8 * 14 ct/kg
  • R zwischen 20 und kleiner 50% von B: R * 0,5 * 14 ct/kg
  • R kleiner 20% von B: keine Beihilfe

Außergewöhnliche Anpassungsmaßnahme (national gestaltet)
Für die Anpassungsmaßnahme stehen EU-weit € 350 Mio. zur Verfügung, € 5,86 Mio. davon erhält Österreich. National wurden folgende Kriterien festgelegt:

  • Gestaltung der Anpassungsmaßnahme ausschließlich als Verlängerung der EU-Reduktionsmaßnahme
  • Für die Milchlieferrücknahme wird ebenfalls ein Betrag von 14 ct/kg gewährt
  • Die Anpassungsbeihilfe erhalten Betriebe, die von Jänner bis März 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum die Anlieferungsmenge verringern
  • Damit es zu keinen Überschneidungen der Zeiträume kommen kann, ist die Anpassungsmaßnahme nur mit dem 1. EU-Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016 kombinierbar
  • Zur Verminderung des Aufwandes für die Landwirte können Reduktionsmaßnahme und Anpassungsmaßnahme gemeinsam beantragt werden
  • Eine Antragstellung nur für die Anpassungsmaßnahme ist von 14. November 2016 bis zum 7. Dezember 2016 möglich (Voraussetzung: kein Antrag auf Teilnahme an EU-Reduktionsmaßnahme)
  • Es sind keine Mindest- oder Höchstbeantragungsmengen vorgegeben, es ist aber eine Milchanlieferung bis Ende Dezember 2016 erforderlich

Auf der AMA-Homepage wird bis 21. Dezember 2016 ein allfälliger Kürzungsfaktor veröffentlicht, falls die beantragten Mengen (ab ca. 42.000 t) die verfügbaren Mittel von € 5,86 Mio. übersteigen. Somit wird den Antragstellern die beihilfenfähige Reduktionsmenge á 14 ct/kg vor Beginn des Reduktionszeitraumes bestätigt.