Tierschutz im LE–Programm – ein Überblick

Themenbereich
Land & Forst

20.02.2018

Die Förderung tierfreundlicher Haltungssysteme nimmt im Programm für ländliche Entwicklung LE 14-20 eine wichtige Rolle ein. Neu ist seit dem Antragsjahr 2017 die Unterstützung einer besonders tierfreundlichen Stallhaltung für männliche Mastrinder sowie für die Haltung von Zucht- und/oder Mastschweinen. Die Förderung einer besonders artgerechten Tierhaltung in der Investitionsförderung sowie die Leistungsabgeltung für die Weidehaltung von Rindern, Schafen und Ziegen wird erfolgreich weitergeführt. Die Anforderungen für die Inanspruchnahme der Zahlungen liegen über den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Die Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ (14.1.2) für männliche Mastrinder sowie von Zucht- und Mastschweinen wurde mit der ersten LE-Programmänderung eingeführt und kann seit dem Antragsjahr 2017 in Anspruch genommen werden. Kernelement ist die Bereitstellung von weichen, z. B. mit Stroh eingestreuten Liegeflächen sowie die Gruppenhaltung der Tiere. Zudem muss den Tieren eine über das gesetzliche Niveau hinausgehende, größere Fläche im Stallabteil zur Verfügung stehen.

Mit der Maßnahme 14.1.1 „Tierschutz - Weidehaltung“, die für Rinder, Schafe und Ziegen angeboten wird, wird die Weidehaltung als besonders artgerechte Form der Tierhaltung gefördert. Fortbewegung, Futteraufnahme, Ruhe- und Sozialverhalten entsprechen hier besonders den natürlichen Bedürfnissen.

Mit der Maßnahme „Förderung der Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ werden Tierschutz und Tiergesundheit mit erhöhten Förderintensitäten unterstützt. Bei betrieblichen Investitionen (Maßnahme 4.1.1) wird bei besonders tierfreundlichen Investitionen im Stallbau ein Investitionszuschuss von 25 Prozent gewährt.  Bei der Maßnahme 4.2.1 „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wird aufgrund der Bewertung durch den Förderbeirat ein Zuschlag von 5 Prozent für die besondere Berücksichtigung der Tiergerechtigkeit bezahlt. Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Fördersätze für Betriebe im benachteiligten Gebiet, Junglandwirtinnen und Junglandwirte und/oder biologischer Bewirtschaftung möglich.

Die Zahlen im Antragsjahr 2017:

Förderung Tierschutz Weidehaltung:

  • Weide weibliche Rinder: 31.277 Betriebe, 429.959 GVE, 19,6 Mio. €

  • Weide weibliche Jungrinder: 29.119 Betriebe, 125.070 GVE, 5,3 Mio. €

  • Weide männliche Rinder: 10.467 Betriebe, 29.977 GVE, 1,4 Mio. €

  • Weide Schafe: 5.505 Betriebe, 21.005 GVE, 0,9 Mio. €

  • Weide Ziegen: 2.390 Betriebe, 2.822 GVE, 0,1 Mio. €

Förderung Tierschutz Stallhaltung:

  • Stallhaltung männliche Rinder: 2.362 Betriebe, 32.555 Tiere, 5,3 Mio. €

  • Stallhaltung Zucht- und Jungsauen: 386 Betriebe, 8.423 Tiere, 0,7 Mio. €

  • Stallhaltung Jung- und Mastschweine: 765 Betriebe, 24.504 Tiere, 1,6 Mio. €

Besonders tierfreundliche Investitionen in Stallbauten: 2.582 Förderfälle, 75,74 Mio. € (71% der Förderfälle im Bereich Stallbau, 83% der Mittel für Stallbaumaßnahmen).