Stichtage und Aufrufe im Rahmen der Fördermaßnahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft EIP-AGRI

Themenbereich
Land & Forst
Umwelt & Klima
Leader & Regionen
Innovation

25.04.2024

Die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) ist ein Konzept der EU zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen. Gefördert wird insbesondere der Brückenschlag zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis sowie die Unterstützung von Akteurinnen und Akteuren bei der Stärkung ihrer regionalen Innovationsfähigkeit und Etablierung einer fruchtbaren Innovationskultur. 

Die Fristen zur Einreichung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft sind beziehungsweise werden auf der Digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) veröffentlicht.

Operationelle Gruppen und Innovationsprojekte der EIP-AGRI (77-06):
Förderung von Operationellen Gruppen und von Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-AGRI, 1. und 2. Phase. 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat neue Aufrufe auf der DFP der AMA veröffentlicht. Bitte beachten Sie, wenn sich Ihr Projekt mit der biologischen Landwirtschaft beschäftigt, insbesondere den 2. Phase Aufruf mit eigenem Budget für Innovation und Weiterentwicklung in der biologischen Landwirtschaft.

Die Einreichung von Förderanträgen ist bis 28. Juni 2024 möglich (Aufrufende). Der folgende Link führt zu den Förderungen und Fristen:

https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/



Ländliche Innovationssysteme (77-03):

Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft: Förderung von regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozessen, Ländlichen Innovationsunterstützungsnetzwerken (LIN) und Ländlichen Innovationspartnerschaften (LIP).

Nächster Stichtag ist am 30. September 2024
Vorlage der Unterlagen in der DFP bis Mitte August 2024

Bitte unbedingt beachten, dass mit Stichtag nur vollständige Förderanträge im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Um eine rechtzeitige Prüfung der Förderanträge auf Vollständigkeit und allfällig notwendige Nachreichungen zu ermöglichen, empfehlen wir eine zeitgerechte Einreichung Ihres Förderantrags idealerweise 1,5 Monate vor dem Stichtag, das heißt Mitte August 2024 für den Stichtag vom 30. September 2024. Ist Ihr Antrag am Stichtag nicht vollständig, kann dieser im Auswahlverfahren erst bei einem darauffolgenden Stichtag berücksichtigt werden. 

Die Einreichung von Förderanträgen ist laufend möglich. Der folgende Link führt zu den Förderungen und Fristen:

https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen