GAP-Arbeitsgruppe zur Geschlechtergleichstellung gestartet

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11.12.2023

Der GAP-Strategieplan wirkt mit seinen fast 100 Fördermaßnahmen in vielen Lebensbereichen. Damit verbunden sind potenzielle Möglichkeiten, einen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Um aufzuzeigen, wie und in welchen Bereichen dies möglich ist, und die handelnden Akteurinnen und Akteure praxisorientiert zu begleiten, wurde vom GAP-Begleitausschuss eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie wird mit Anfang 2024 einen Maßnahmenkatalog vorlegen, der die gemeinsame Arbeit entlang der gesamten Förderperiode konkretisiert.

Geschlechtergleichstellung bedeutet, Strukturen und Entscheidungsprozesse so zu gestalten, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer Geschlechterrollen sowohl in ihrer Lebensgestaltung als auch bei Verteilung von Macht, Ressourcen und Arbeit weder bevorzugt noch benachteiligt sind. Der GAP-Strategieplan wirkt in viele Lebensbereiche hinein und hat somit die Möglichkeit, in diesem Sinne einen Beitrag zur Gleichstellung zu leisten. Im GAP-Begleitausschuss wurde Mitte 2023 aus diesem Grund eine Arbeitsgruppe für Geschlechtergleichstellung eingerichtet, die während der gesamten Programmlaufzeit aktiv und unterstützend tätig sein soll. 17 Vertreterinnen und Vertreter des Begleitausschusses entwickeln derzeit gemeinsam ein Arbeitsprogramm mit der Kernfrage, wie der GAP-Strategieplan zu mehr Gleichstellung beitragen beziehungsweise wie eine Umsetzung des GAP-Strategieplans gleichstellungsorientierter erfolgen kann. 

Die Arbeitsgruppe entwickelte dafür zwei Herangehensweisen. Einerseits soll am Beispiel von wenigen, gezielt ausgewählten Interventionen (Fördermaßnahmen) in Zusammenarbeit mit Stakeholdern und Programmverantwortlichen erarbeitet werden, wie die Umsetzung gleichstellungsorientiert verbessert werden kann. Man beschäftigt sich somit in einer entsprechenden Tiefe mit einer Intervention, die es erlaubt, ganz konkrete und praxisorientierte Maßnahmen gemeinsam mit den Zuständigen entlang der gesamten Programmkette zu erarbeiten.
Der zweite Zugang widmet sich den Nutzerinnen und Nutzern der Maßnahme, und zwar von einer regionalen Perspektive aus betrachtet. Die Frage, die hier im Mittelpunkt steht, ist, „Wie kann eine Region die Interventionen des GAP-Strategieplans nutzen, um mit Genderperspektive auf eine Erhöhung der Attraktivität des ländlichen Lebensraumes für Bewohnerinnen und Rückkehrerinnen hinzuarbeiten und wie hilft diese Perspektive der Region (besser) dabei, ihre eigenen Regionalentwicklungsziele zu erreichen?“
Die Umsetzung der Initiativen soll ab 2024 starten. 

Begleitet wird die Arbeitsgruppe vom Team des Netzwerks Zukunftsraum Land (Karmen Mentil und Michael Fischer) sowie Heide Cortolezis, einer Gender-Expertin mit breiter Erfahrung in der ländlichen Entwicklung.

Bereits in der vorangegangenen Förderperiode war eine Arbeitsgruppe für Geschlechtergleichstellung aktiv, deren Vorarbeiten eine wichtige Grundlage bilden. So wurden beispielsweise zum Gleichstellungsziel „Erhöhung der Beteiligung von Frauen" in Gremien und Entscheidungsprozessen (beispielsweise Impulsworkshops zum Thema Diversität in Gremien) in ausgewählten beziehungsweise interessierten Regionen (2019) durchgeführt und ein Kurzvideo (Vielfalt im Gemeinderat und in Gremien) erstellt.
Um Gender Mainstreaming in Strategien, Programmen und Projekten besser zu verankern, wurden unter anderem Schulungen für Mitarbeitende der Förderverwaltung, der LE-Programmumsetzung angeboten und ein Erklärvideo zu Gender-Mainstreaming erstellt. 

Alle Ergebnisse der Arbeitsgruppe Chancengleichheit aus der Periode LE14–20 sind unter diesem Link zu finden: https://www.zukunftsraumland.at/seiten/185 .