Nachlese: Regionale und überbetriebliche Ansätze zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Biodiversität

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Im Rahmen der Veranstaltung „Regionale und überbetriebliche Ansätze zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Biodiversität als Beitrag zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung“ am 5. November 2025 wurden aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung, regionale Initiativen und kooperative Modelle zur Förderung der Biodiversität im landwirtschaftlichen Kontext vorgestellt und diskutiert.

Martin Wildenberg (BMLUK) gab einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung (WHVO) in Österreich und legte dar, dass zur Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans thematische Arbeitsgruppen sowie Arbeitskreise eingerichtet wurden. Bis September 2026 soll der Wiederherstellungsplan an die Europäische Kommission übermittelt werden. Wildenberg hob hervor, dass vorhandene Daten – etwa aus dem FFH-Bericht gemäß Artikel 17 – eine wichtige Grundlage bilden, jedoch für die Planung noch durch weitere Schritte konkretisiert werden müssen. Das Füllen von Wissenslücken sieht er daher als Voraussetzung für den effizienten Einsatz verfügbarer Ressourcen. Weiters brauche es für eine erfolgreiche Formulierung des Wiederherstellungsplan gute sektorübergreifende Zusammenarbeit, einheitliche Daten- und Monitoring-Systeme, die Einbindung aller Stakeholder sowie neue Finanzierungsmöglichkeiten.

Anschließend stellte Stefan Schindler (Umweltbundesamt) die Studie „Österreichische Hotspots der Biodiversität“ vor. Die Studie identifiziert Regionen mit hoher Bedeutung für hochwertige, gefährdeter Schutzgüter (Lebensräume und Arten) und leistet so einen Beitrag zur systematischen Naturschutzplanung. Zudem wird in der Studie aufgezeigt, wie bestehende, strenge Schutzgebiete im Sinne des gezielten Naturschutzes am Besten erweitert werden könnten. Obwohl die Studie im Hinblick auf die Erfüllung der Schutzgebietsziele aus der Biodiversitätsstrategie durchgeführt wurde, können Ergebnisse und Methode auch für die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung einen wertvollen Beitrag liefern.

Christine Hörlezeder (BMLUK) gab einen Überblick über das laufende Agrarumweltprogramm ÖPUL, dessen Erfolg nicht nur durch eine hohe Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe sichtbar ist, sondern unter anderem daran, dass 10% der landwirtschaftlichen Flächen (ohne Almen) biodiversitätsrelevante Flächen sind. Hörlezeder erläuterte, wie bestehende Maßnahmen des österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL gebündelt wurden, um die Ziele des Artikels 11 der WHVO zu adressieren und stellt vier Maßnahmen im Detail vor.

Ergänzend berichtete Roman Portisch (Landwirtschaftskammer Niederösterreich) über die regionale Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen in Niederösterreich und regionale Schwerpunktsetzung, etwa im Waldviertel. Beispielhaft stellte er zudem die Maßnahme „Mehrnutzenhecke“ und den neuen regionalen Naturschutzplan im Lainsitztal vor, der durch einen Kulturlandschaftsverein getragen wird und sich an deutschen Landschaftspflegeverbänden orientiert. Die positive Resonanz zeige, dass regionale, praxisnahe Ansätze eine hohe Akzeptanz finden können.

Barbara Steurer (ÖKL) präsentierte das Projekt „ÖPUL verbindet“, das in vier Modellregionen erprobt, wie Biodiversitätsmaßnahmen überbetrieblich umgesetzt werden können. In enger Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen und Landwirten und Ökologinnen und Ökologen werden dabei Maßnahmen vor Ort geplant, ökologisch begleitet und die Wirksamkeit durch ein Monitoring überprüft. Steurer betonte die Bedeutung direkter Kommunikation mit den Landwirtinnen und Landwirten sowie der Öffentlichkeitsarbeit, um die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte sichtbar zu machen.

Zum Abschluss stellte Maria Höhne (Deutscher Verband für Landschaftspflege) kooperative Modelle aus den Niederlanden und Deutschland vor. In den Niederlanden werden Agrarumweltmaßnahmen ausschließlich über regionale Kollektive umgesetzt, die eigenverantwortlich Maßnahmen planen und durchführen. Dieses System habe in der Abwicklung zu höherer Flexibilität, geringerer Fehlerquote und besserer Akzeptanz bei den Betrieben geführt. Die Umweltleistung werden durch bessere räumliche und zeitliche Abstimmung der Einzelmaßnahmen erhöht. In Deutschland sind Gruppenanträge für Agrarumweltmaßnahmen möglich. Höhne stellt aus dem Projekt KOMBI – Kollektive Modelle zur Förderung der Biodiversität – die beiden erfolgreichen Pilotregionen Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor. Das Qualifizierte Projektmanagement sei ein Knackpunkt für erfolgreiche und effektive Umsetzung. Landschaftspflegeverbände eigenen sich durch die „Drittelparität“ (Landwirtschaft, Naturschutz, Kommune/Gemeinde) als vorhandenen Strukturen gut für das qualifizierte Projektmanagement. Durch die Berücksichtigung der Landschaftsebene sieht Höhne in den „Agrarnaturschutzkooperativen“ auch großes Potenzial für einen Beitrag zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung.

In den Diskussionen wurde deutlich, dass regionale und kooperative Ansätze in Österreich großes Potenzial bieten, um Synergien zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung zu schaffen. Die Umsetzung der WHVO stellt jedoch erhebliche organisatorische und zeitliche Herausforderungen dar. Fehlende Daten, unklare Zuständigkeiten und fehlende dauerhafte Strukturen erschweren die Umsetzung. Besonders problematisch ist auch die noch unklare Finanzierung, vor allem außerhalb der GAP-Strukturen. Arbeitsgruppen betonten die Bedeutung lokaler Kooperationen, ergebnisorientierter Programme und regionaler Zielbilder. Notwendig sind flexible, einfach umsetzbare Maßnahmen mit sichtbarem Nutzen und angemessener Entlohnung. Zudem wurde auf die Wichtigkeit klarer Finanzierungsmodelle, Schnittstellenmanagements und der Nutzung bestehender Strukturen hingewiesen.

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