Grundlagenarbeit zum Artenschutz und Naturraummanagement
Das Ziel des Projektes liegt in der Beratung und Bewusstseinsbildung von zumindest 500 landwirtschaftlichen Betrieben im Projektzeitraum 2020 bis 2023, um deren Bewirtschaftungsformen aus naturschutzfachlicher Sicht für schützenswerte Acker- und Grünlandlebensräume und deren Tier- und Pflanzenarten zu verbessern.
Der Schwerpunkt der Beratungen liegt auf Betrieben, die Schutzgutflächen gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) beziehungsweise Lebensräume für Schutzgüter nach der Vogelschutz-Richtlinie innerhalb von Europaschutzgebieten des Landes bewirtschaften.
Der Schwerpunkt der Beratungen liegt auf Betrieben, die Schutzgutflächen gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) beziehungsweise Lebensräume für Schutzgüter nach der Vogelschutz-Richtlinie innerhalb von Europaschutzgebieten des Landes bewirtschaften.