conny-wr / www.pixelio.de

Prämienzuschlag für Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen

Themenbereich
Land & Forst
Umwelt & Klima

20.04.2016

Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ besteht die Möglichkeit, freiwillig Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen anzulegen. Zusätzlich zur Maßnahmenprämie („Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“) wird dafür ein Zuschlag von 120 Euro/ha gewährt. Die Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen hat bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen. Ein Umbruch nach der Ernte ist erlaubt, der Umbruch darf jedoch frühestens am 1. Juli erfolgen. Wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände keine Ernte erfolgt, dann sind Umbruch, Pflegemahd oder Häckseln frühestens am 1. August erlaubt. Erfolgt die Anlage in einer Mischung mit nicht prämienfähigen Kulturen, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.

Der Zuschlag ist auf bestimmte Kulturen beschränkt und erfordert jedenfalls die namentliche Angabe und den Code „BHG“ in der Feldstücksliste der MFA-Flächen. Erfolgt eine Beantragung der Schlagnutzungsarten „Heilpflanze“, „Gewürzpflanze“, „Sonstige Ackerkulturen“ oder „Klee“ ist zusätzlich zum Code „BHG“ im Zusatztext die jeweilige Kultur namentlich anzugeben, um den Prämienzuschlag lukrieren zu können. Einige Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen können ohne Zusatztext mit der jeweiligen Schlagnutzungsart beantragt werden.

Prämienfähige Kulturen
Eine Auflistung sämtlicher Kulturen, für die der Prämienzuschlag gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 gewährt werden kann, ist hier zu finden.

Für Kulturen, die zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen angelegt werden, gilt, dass diese in Österreich bodenständig und wildwachsend sein müssen. Das Ziel der Kultivierung muss eine Samennutzung/vegetative Vermehrung sein. Üblicherweise sind diese Pflanzen nicht in Standardsaatgutmischungen enthalten. Die in der oben genannten Liste aufgezählten Kulturen wurden bereits abgeklärt und sind jedenfalls zur Saatgutproduktion prämienfähig.