Klimawandel: Mit Green Finance den Umbau finanzieren

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23.04.2019

Im Rahmen der Klimawandelpolitik ist mit „Green Finance“ ein neuer Begriff entstanden. Netzwerk Zukunftsraum Land sprach mit dem Leiter der Sektion Klima im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), Jürgen Schneider, über die Bedeutung des Begriffs, den Investitionsbedarf und die Planungen des Ministeriums.  

Was versteht man unter dem Begriff Green Finance?
Green Finance beinhaltet die Finanzierung umweltfreundlicher Projekte und Aktivitäten, wie beispielsweise Erneuerbarer Energietechnologien. Darüber hinaus umfasst der Begriff aber auch eine Umgestaltung des Finanzsystems, um einen Beitrag zu Umwelt- und Klimazielen zu leisten. Wesentlich dabei ist etwa auch die Integration von Umwelt- und Klimarisiken in die Bewertung von Projekten und Aktivitäten.

Das Pariser Klimaübereinkommen liefert uns mit dem Artikel 2.1c eine umfassende, völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Der Artikel besagt, dass alle Finanzmittelflüsse mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang gebracht werden müssen.

Beispiele für Green Finance?
Im Privatbereich gibt es immer mehr Österreicherinnen und Österreicher, die nicht nur im alltäglichen Leben klimafreundlich agieren, sondern auch wollen, dass ihr gespartes Geld nicht in klimaschädlichen Projekten veranlagt wird und deshalb in nachhaltige Fonds investieren. 

Auf staatlicher Ebene sind die Green Bonds einiger Länder zu nennen, darunter Frankreich, Irland oder Polen, die mit den Erlösen umweltrelevante Projekte finanzieren und refinanzieren. In Österreich sind auf Unternehmensebene bereits unterschiedliche Sektoren in diesem Feld aktiv. Als internationale Vorzeigebeispiele für institutionelle Anleger sind die nachhaltigen Veranlagungen der betrieblichen Vorsorgekassen anzuführen. Im Energiesektor könnten das etwa Bürgerinnen und Bürgerbeteiliguns-Photovoltaikanlagen oder Anleihen-finanzierte Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sein.

Welcher Investitionsbedarf soll mit diesen so generierten Mitteln abgedeckt werden?
Um die europäischen Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen, braucht es gemäß einer aktuellen Schätzung der EU-Kommission zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von 180 Mrd. € jährlich. Dieses Geld dient vor allem der Modernisierung von Energie- und Mobilitätssystemen sowie von Gebäuden, um diese klimafit zu machen, d.h. den Ausstieg aus der fossilen Energie zu gewährleisen. Für Österreich haben wir dazu noch keine konkreten Zahlen, werden diese aber im Lauf der nächsten Monate im Rahmen unserer Aktivitäten des Leuchtturms 8 der #Mission 2030 – Green Finance - abschätzen. Diese zusätzlichen Finanzmittel können durch öffentliche Budgets alleine nicht bewältigt werden, die zusätzliche Mobilisierung von privatem Kapital ist erforderlich. Diese Notwendigkeit wurde bereits im Regierungsprogramm mit der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen verankert.

Wie soll Green Finance in Österreich angekurbelt werden?
Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 beinhaltet als eines der Leuchtturmprojekte die Erarbeitung einer Green Finance Agenda gemeinsam mit der Privatwirtschaft. Wichtig ist unter anderem, Klarheit darüber zu schaffen, welche Bereiche nachhaltig und klimafreundlich sind. Dafür soll eine europaweit einheitliche Klassifizierung (‚Taxonomie‘) geschaffen werden. Zusätzlich wird eine Analyse des österreichischen Marktes erfolgen sowie die Implementierbarkeit von Green Finance-Instrumenten geprüft. Ziel ist, bestehende rechtliche und regulatorische Barrieren abzubauen, neue Finanzierungsinstrumente in Österreich zu etablieren und eine kosteneffektive Mobilisierung privaten Kapitals unter Vermeidung von Marktverzerrungen sicherzustellen.

Was plant das BMNT zur Umsetzung des Pariser Vertrags?

Österreich bekennt sich zu den internationalen Klimazielen und zu einer aktiven Klimaschutz- und Energiepolitik. Die Klima- und Energiestrategie #mission2030, die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erarbeitet und von der gesamten Bundesregierung beschlossen wurde, stellt die Weichen in Richtung einer vollständigen Dekarbonisierung der Energie- und Mobilitätssysteme. Das bedeutet den völligen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bis zur Mitte des Jahrhunderts. Dadurch entsteht ein erheblicher Finanzierungsbedarf, der gleichzeitig auch hohe Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Inland bringen wird. Damit einhergehende Innovationseffekte bieten heimischen Unternehmen wachsende Absatzmärkte auf globaler Ebene, wie uns Analysen aus der Umwelttechnikbranche zeigen. Andernfalls drohen uns signifikante Devisenabflüsse ins Ausland durch den Ankauf von Emissionszertifikaten oder Strafzahlungen aufgrund der Nicht-Erreichung unionsrechtlich verbindlicher Klimaziele. Dafür wird es eine Reihe von rechtlichen Änderungen brauchen, wie etwa den Beschluss des Erneuerbaren Ausbaugesetzes, einer Revision des Energieeffizienzgesetzes, Anpassungen bei finanzwirtschaftlichen Regelungen etc. Um die Bevölkerung und die Wirtschaft bei dieser Transformation mitzunehmen, werden wir auch noch viel an Bewusstseinsbildung benötigen.