LE 14 – 20 – Bilanzen: Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Programm LE 14-20: Vorhabensart „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“

Themenbereich
Innovation
Land & Forst
Leader & Regionen
Umwelt & Klima

18.05.2021

Ein erfolgreiches Wirtschaften in der österreichischen Landwirtschaft setzt wettbewerbsfähige Strukturen in den einzelnen Verarbeitungsbereichen voraus. Die Unterstützung im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung (Programm LE 14–20) zielt daher im Besonderen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, und des Innovationsgrades sowie die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, der Hygiene- und Qualitätsstandards sowie der Umwelt- und Ressourceneffizienz ab.

In der Vorhabensart in der „Verarbeitung, Verarbeitung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des Programms LE 14–20 wurden bislang beinahe 1 Milliarde Euro an Investitionen mit einem Zuschussvolumen von 118 Millionen Euro unterstützt.

Die strategische Ausrichtung für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wurde bereits in der Vor-EU-Beitrittsphase durch das sogenannte „EU-Fitnessprogramm für die Lebensmittelwirtschaft in Österreich“ grundgelegt. Vor allem aber die budgetäre Ausstattung für die erste EU-Programmperiode 1995 - 1999 im Rahmen der Sektorplan-Förderung hat eine substanzielle Stärkung der Standortpolitik im Verarbeitungs- und Vermarktungssektor ermöglicht. Diese Förderungsstrategie fand ihre Fortsetzung im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2000 - 2006 in der Maßnahme „Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie in der darauffolgenden Periode 2007 - 2013 in der Maßnahme „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“. Somit war auch die Grundausrichtung für die Förderung in der laufenden Periode 2014 - 2020 im Rahmen der Vorhabensart „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ gegeben.

Eine Analyse der Sektoren für die LE-Periode 2014 - 2020 ergibt für die Sektoren Fleisch, Wein und Ackerkulturen Förderanteile zwischen 14 und 17 Prozent und für den Milchsektor 27 Prozent:

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Ein Branchenvergleich in den Perioden 2007 - 2013 sowie 2014 - 2020 im Hinblick auf Investitionsvolumina (anerkannte Kosten) und Fördervolumina zeigt vergleichbare Tendenzen. In der Periode 2014 - 2020 hat der Milchverarbeitungssektor nicht zuletzt auf Grund von sektorspezifischen Call-Verfahren („Export-Call“ sowie „Milchrestrukturierungs-Call“) eine stärkere Gewichtung erhalten. 

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Ein Bundesländervergleich der Perioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 im Hinblick auf die Investitionsvolumina (anerkannte Kosten) sowie Fördervolumina führt zu einem differenzierteren Bild: Oberösterreich, Steiermark und Wien wiesen in der Periode 2007 - 2013 wesentlich höhere Investitions- und Fördervolumina auf als in der jetzigen Periode 2014-2020.
In Niederösterreich wurde in beiden Perioden ein relativ hohes Investitions- und Fördervolumen erreicht. Die Investitions- und Fördervolumina für Tirol, Salzburg und Burgenland liegen in der Periode 2014 - 2020 auf einem vergleichsweise höheren Niveau als in der „alten“ Periode 2007 - 2013.

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Übergangsperiode 2021 und 2022
Für die Übergangsjahre 2021 und 2022 stehen Mittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und dem Europäischen Aufbauinstrument („EU recovery instrument“, EURI) zur Verfügung. Um den gegenwärtigen Investitionserfordernissen zu entsprechen, wird der jährliche Budgetrahmen im Vergleich zu den Jahren 2014 - 2020 angehoben. 


Neue Periode 2023 - 2027 
Die Fortführung der Förderung in der Verarbeitung und Vermarktung ist unter der neuen Maßnahme „Investitionen“ sichergestellt. Unter anderem wird in den Jahren 2023 - 2027 die Fördervergabe verstärkt auf die Call-Verfahren abgestellt werden.

Im laufenden Antragsverfahren („Geblocktes Verfahren“) werden ausschließlich Investitionsvorhaben der KMU (Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen) behandelt werden.
In den Call-Verfahren werden auch Großunternehmen die Möglichkeit haben, Fördermittel zu lukrieren. 

Die Förderungsabwicklung ist auch in der neuen Periode über die bewilligende Stelle „Austria Wirtschaftsservice GmbH“ (AWS) vorgesehen.