GAP-Strategieplan: Fankhauser erläutert im Netzwerk Interview das neue Förderregime

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20.12.2022

Herr Sektionsleiter, der GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 wurde im September von der Europäischen Kommission genehmigt: Wie gestalten sich die weiteren Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung?

In die Umsetzung des GAP-Strategieplans sind eine Vielzahl von Stellen eingebunden: von diversen Ministerien, Abwicklungsstellen auf Bundes- und Landesebene bis hin zur nationalen Zahlstelle AMA. Sie alle arbeiten mit Nachdruck an den erforderlichen rechtlichen und operativen Grundlagen, damit der GAP-Strategieplan wie geplant ab 2023 starten kann. Wobei: die Antragstellung im Flächenbereich läuft bereits seit November 2022, im Projektbereich ziehen wir mit ersten Maßnahmen wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung mit Anfang Jänner 2023 nach.

Was sind aus Ihrer Sicht wesentliche neue Elemente im Zusammenhang mit der Umsetzung des GAP-Strategieplans?

Neu ist, dass die Erreichung der Zielsetzungen viel stärker als bisher an die Erreichung konkreter Leistungen gebunden ist. Dazu wurde ein integriertes, leistungsbasiertes Umsetzungsmodell mit einem umfassenden Monitoring- und Evaluierungssystem geschaffen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Strategieplans wurden einerseits bewährte Maßnahmen auf Basis neuer An- und Herausforderungen, zum Beispiel im Umwelt-, Tierwohl- und Klimabereich, weiterentwickelt oder aber gänzlich neu konzipiert: Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Förderung des Leerstands-Managements zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen oder die Etablierung von Innovationsnetzwerken im ländlichen Raum, die die Möglichkeit bieten, Neues auszuprobieren und die Gemeinden und Regionen bei der Anpassung an neue Herausforderungen und Trends unterstützen sollen.

Was sind die größten Herausforderungen in der Umsetzung?

Die erstmalige Zusammenführung beider Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik in einen Strategieplan war und ist auf vielen Ebenen herausfordernd. Das betrifft sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die nunmehr intensivere Abstimmung zwischen den einzelnen Bereichen. Zum Beispiel musste der nationale Rechtsrahmen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden: Das bisherige Marktordnungsgesetz wurde adaptiert und eine eigene GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung erlassen. Die bereits aus vorherigen Förderperioden bekannten Sonderrichtlinien zur Förderabwicklung befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung. Auch war die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Rahmen einer gemeinsamen „GAP-Familie“ zu Beginn sicherlich etwas ungewohnt, hat sich mittlerweile aber gut eingespielt und bringt für die zukünftige Umsetzung der GAP bestimmt viele Vorteile mit sich.

Das ländliche Entwicklungsprogramm LE 14–22 läuft aufgrund der Ausfinanzierungsregel von drei Jahren noch bis 2025, der GAP-Strategieplan startet mit Anfang 2023: Wie passt das zusammen?

Die sogenannte „Parallelität der Programme“ ist grundsätzlich nichts Neues und gab es auch schon in der Vergangenheit. Nichtsdestotrotz bedarf es dazu klarer Regeln für den Periodenübergang, weil ein- und dieselbe Maßnahme zum Beispiel nicht in zwei verschiedenen Förderprogrammen angeboten werden kann. Deshalb wurde für jede Maßnahme im ländlichen Entwicklungsprogramm ein sogenanntes „Cut-off-date“ festgelegt, bis zu dem die Beantragung grundsätzlich noch möglich ist. Diese Fristen sind individuell geregelt und können grundsätzlich auch über das Jahr 2023, das ja den Start des GAP-Strategieplan markiert, noch hinausgehen. Eine Übersicht zu den Cut-off dates steht auf der Website des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung: Festlegung Cut-off dates (bml.gv.at)

Welche Änderungen gibt es bei den Antragsverfahren?

Im Flächenbereich hat sich die Online-Antragstellung über das Internet-Serviceportal der AMA (eAMA) bereits fest etabliert. Hier sind in erster Linie Änderungen bei den Fristen zu beachten. Die Antragstellung ist jeweils von Anfang November bis grundsätzlich 15. April des Antragsjahres möglich. Neu ist, dass es nur mehr einen Antrag gibt, wobei die Eingabe aller erforderlichen Angaben bis zu mehreren Stichtagen möglich ist: So ist beispielsweise der Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen bis zum 31. Dezember, die Beantragung von Flächen bis zum 15. April und die Beantragung von Begrünungen bis zum 31. August beziehungsweise bis zum 30. September bekannt zu geben. Es können jedoch bereits ab dem ersten Antragstag vollständige Anträge abgegeben werden. Ein separater Herbstantrag ist nicht mehr erforderlich, auch die Begrünungen werden im Mehrfachantrag mitabgedeckt. Neu ist auch, dass bestimmte Sachverhalte nach den jeweiligen Stichtagen noch prämienfähig korrigiert werden können, zum Beispiel nach Mitteilung von Monitoring-Ergebnissen.

Für den Bereich der Sektor- und Projektmaßnahmen wird mit dem Start der Umsetzung des GAP-Strategieplans auch eine Systemumstellung in der Förderabwicklung verbunden sein: und zwar vom Papier- zum digitalen Antrag. Wie im Flächenbereich wird auch dort zukünftig eine Online-Antragstellung im Rahmen einer digitalen Förderplattform möglich sein – mit all den damit verbundenen Vorteilen: So werden Förderwerbende zukünftig automatisch durch den Antragsstellungsprozess geleitet und erhalten hilfreiche Hinweise zum Bearbeitungsstatus ihres Antrags oder zu fehlenden oder nachzureichenden Informationen. Interessierte können sich auf der Plattform zum grundsätzlichen Förderangebot im GAP-Strategieplan oder zu konkreten Förderaufrufen und Stichtagen informieren – und das österreichweit und jederzeit.

Die Anwendung der digitalen Handysignatur zur eindeutigen Identifizierung der Antragstellerinnen und Antragsteller ist zur Erhöhung der Datensicherheit absolut notwendig. Die Umsetzung stellt uns alle noch vor gewisse Herausforderungen, welche wir jedoch in Abstimmung mit den relevanten Stellen bestmöglich lösen werden.