Nachlese: Novellierung der Ammoniakreduktionsverordnung – was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?
Die Veranstaltung zur Novellierung der Ammoniakreduktionsverordnung am 27. Oktober 2025 zeigte die anhaltende Bedeutung der Ammoniakminderung für die österreichische Umweltpolitik. Ammoniak gilt als bedeutender Luftschadstoff, der zur Feinstaubbildung beiträgt und so gesundheitsschädlich wirkt, sowie Gerüche verstärkt. Die NEC-Richtlinie der EU verpflichtet Österreich zu einer Reduktion der Emissionen. Da das nationale Luftreinhalteprogramm (NLP) bislang keine ausreichenden Maßnahmen für die Zielerreichung aufzeigen konnte, läuft derzeit noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.
Thomas Parizek (BMLUK) erläuterte, dass die Ammoniakreduktionsverordnung nach zweijährigen Verhandlungen 2023 in Kraft trat und 2024 novelliert wurde. Zentrale Punkte der Novelle sind die Abdeckungspflicht von Wirtschaftsdüngerlagerstätten, die Einarbeitungspflicht für Wirtschaftsdünger und Festmist sowie Regelungen zum Einsatz von Harnstoffdüngern.
Roland Gutwenger (Raumberg-Gumpenstein) stellte Ergebnisse aus dem Projekt TIHALO III vor und wies darauf hin, dass emissionsarme Haltungsformen wie Festmistwirtschaft zurückgehen, während tierfreundliche Laufställe höhere Emissionen verursachen. Die Weidehaltung biete großes Potenzial zur Emissionsminderung, sei aber schwer in bestehende Berechnungsmodelle einzukalkulieren.
Michael Anderl (Umweltbundesamt) präsentierte Daten der österreichischen Luftschadstoffinventur und legte dar, dass rund 50 % der Emissionen aus Stall und Lagerung, 39 % aus der Ausbringung und etwa 10 % aus Mineraldüngern stammen. Hauptverursacher seien Rinder (71 %) und Schweine (18 %). Die größten Erfolge bei der Emissionsminderung resultierten aus rückläufigen Viehbeständen und Mineraldüngemengen, der Einführung von Systemen zur bodennahen Gülleausbringung sowie der raschen Einarbeitung von Gülle und Festmist.
Andreas Pacholski (Thünen-Institut, Deutschland) berichtete, dass die NH₃-Emissionen in Deutschland in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken sind. Hauptursachen der Reduktion seien die Düngeverordnung mit geringeren Stickstoffaufwendungen, N-optimierte Fütterung sowie die Pflicht zur Einarbeitung von Gülle und Verwendung von Urease-Inhibitoren bei Harnstoff. Eine weitere Rolle spiele der Rückgang der Tierbestände. Zusätzlich habe die verbesserte Ausbringtechnik entscheidend zur Minderung der Emissionen beigetragen.
Franz-Xaver Hölzl (Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK Oberösterreich) betonte, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern der effektivste Ansatzpunkt sei. Freiwillige Teilnahmeprogramme im Rahmen von ÖPUL hätten bereits große Fortschritte gebracht. Eine verpflichtende bodennahe Ausbringung – wie in Deutschland oder der Schweiz – solle in Österreich vermieden und Landwirtinnen und Landwirte daher aufgerufen werden, freiwillig an Maßnahmen zur Ammoniakreduktion teilzunehmen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die größten Herausforderungen in den Bereichen technische Umrüstung und Wirtschaftlichkeit liegen. Teure Investitionen in Stalltechnik oder organisatorische Hindernisse bei der Umsetzung bodennaher Gülleausbringung sowie Dokumentationspflichten erfordern erhebliche Unterstützung. Gleichzeitig müsse mehr Bewusstseinsbildung und Forschung betrieben werden, um freiwillige Maßnahmen zu fördern. Zusammenfassend wurde betont, dass Österreich zwar Fortschritte erzielt hat, aber das 2030-Reduktionsziel nur erreichbar ist, wenn Landwirtschaft, Verwaltung und Forschung gemeinsam agieren. Die Evaluierung 2026 wird entscheidend dafür sein, ob weiterhin auf Freiwilligkeit gesetzt werden kann oder verbindliche Maßnahmen – etwa ein Harnstoffverbot oder die verpflichtende bodennahe Ausbringung – eingeführt werden müssen.
