Barrierefreiheitserklärung


Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und das „Netzwerk Zukunftsraum Land“ sind bemüht, gegenständliche Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgFzur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zukunftsraumland.at. Das „Netzwerk Zukunftsraum Land“ ist die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eingerichtete Service- und Vernetzungsstelle zur Begleitung des „Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014–2020“ (kurz: Programm LE 14–20). Seine Tätigkeiten stehen in enger inhaltlicher und zeitlicher Beziehung zur Umsetzung betreffenden Programms und enden mit dessen Laufzeit im Jahr 2022.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft und Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist und die insbesondere im Zusammenhang mit neuen Seiteninhalten stehen, sukzessive behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Mängel bei der Screenreader Tauglichkeit
  • Es gibt Mängel mit Alternativtexten bei Bildern, teilweise wird nur das Copyright vermittelt, bei einigen Bildern fehlt das alt-Attribut, Links bei verlinkten Bilder sind so nicht klar verständlich. Nicht erfüllt sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt und 2.4.4 Linkzweck.
  • Die eingebundenen YouTube-Videos haben Untertitel, aber keine ausreichende Textbeschreibung (WCAG- Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative).
  • Die Überschriften- und Textstruktur ist nicht immer semantisch korrekt, in Formularen fehlen Labels bei Radiobuttons und Fehlermeldungen sind nicht semantisch zugeordnet (das heißt, man muss mit Screenreader den Formularmodus aktiv verlassen, um sie zu lesen) (Nicht erfüllt sind 1.3.1 Information und Beziehungen, 3.3.1 Fehlererkennung und 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen). 
  • Die Bilder Lightbox ist nicht screenreadertauglich umgesetzt. Die Selectboxen in Formularen (Projektfilter, Anmeldeformular) sind mit VoiceOver, dem Screenreader auf iOS Touchscreens (iPhone) nicht korrekt bedienbar. Die „Search as you type“- Funktion ist bedienbar, aber nicht vollständig korrekt umgesetzt. Es gibt Fehler beim Einsatz von WAI-ARIA Attributen (WAI ARIA liefert Screenreadern mehr semantische Information für komplexe Funktionen als in Standard HTML möglich ist). Nicht erfüllt sind WCAG-Erfolgskriterien 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit, 2.4.3 Fokus-Reihenfolge und 4.1.2 Name, Rolle, Wert.

Tastaturbedienbarkeit
  • Man kann über Overlays (zum Beispiel Projektefilter) hinaustabben, ohne dass sie automatisch wieder schließen. Sie lassen sich aber via Toggle Button schließen. Der Fokus wird nicht in die Bilder-Lightboxen (für die Großansicht) gesetzt, die Navigation bei Bilder Lightboxen ist aber mit Pfeiltasten, das Schließen mit ESC möglich. Nicht erfüllt ist  WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge. 
  • Der Download von Bildern mit Tastatur ist nicht beziehungsweise nur sehr erschwert möglich. Nicht erfüllt ist WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit.
  • Es gibt Mängel bei der Sichtbarkeit des Tastaturfokus in Lightboxen (Nicht erfüllt ist WCAG- Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar). 

Bedienbarkeit bei Sehbehinderung
  • Die Kontrastwerte sind auf Unterseiten aufgrund der verwendeten CI-Farben nicht vollständig ausreichend. Nicht erfüllt ist WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast – Minimum.

b) Unverhältnismäßige Belastung
  • Nach einem Accessibility Audit im April 2020 wurden eine Reihe von Korrekturen durchgeführt. Die Anpassung an die Erfordernisse der Barrierefreiheit erfolgte dabei in einem die zeitlich begrenzte Laufzeit der Website im Rahmen des Programms LE 14–20 berücksichtigenden Ausmaß und Umfang.
  • Videos auf der Website haben keine Audiodeskription (1.2.5 Audiodeskription aufgezeichnet). Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
  • Auf der Website können PDFs heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Bei neuen Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand unserer Ansicht nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
  • Auf der Website sind PDF-Dokumente zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Die eingebundene Applikation – „issuu“, um Zeitschriften online durchblättern und zu lesen zu können, ist nicht screenreadertauglich. Der Service stellt eine Zusatzfunktion dar und fällt nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise extern eingepflegte Projektbeschreibungen oder Präsentationsmaterialien, die nicht im Einflussbereich des Netzwerks Zukunftsraum Land liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im April, Juli und August 2020.

Überprüft wurden:

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern (–zum Beispiel Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen), – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@zukunftsraumland.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.zukunftsraumland.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
ARGE Vernetzungsstelle LE 14–20
Schauflergasse 6, 1015 Wien
office@zukunftsraumland.at

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
 
Ihr Team von Netzwerk Zukunftsraum Land