27. Oktober 2025

Novellierung der Ammoniakreduktionsverordnung – was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?

Klimaschutz
Lebensmittelversorgung
Natürliche Ressourcen
Online Veranstaltung
09:00 - 11:30

Die Verbesserung der Luftqualität durch Reduktion der Ammoniakemissionen ist Ziel der EU-Strategie zur Luftreinhaltung sowie des Nationalen Luftreinhalteprogramms. Die National Emission Ceiling (NEC)-Richtlinie schreibt bis 2030 eine deutliche Reduktion der Ammoniakemissionen, die als Feinstaub-Vorläufersubstanz gelten, vor.

Allerdings besteht die Gefahr, dass die Reduktionsvorgaben ab dem Jahr 2030 verfehlt werden. Daher braucht es zusätzlich zu den förderpolitischen Maßnahmen des GAP-Strategieplans verpflichtende Maßnahmen im Sektor Landwirtschaft, auf den aktuell 94 Prozent der nationalen Ammoniakemissionen entfallen.

Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden.

Ziel der Veranstaltung war es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben, Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen)  zu thematisiert und offene Fragen zu klären. Auch wurden jene Möglichkeiten des nationalen GAP-Strategieplans angesprochen, die dabei unterstützen, die Umstellung auf ein emissionsverringerndes Wirtschaften etwa durch Investitionen oder Umsetzung von ÖPUL-Maßnahmen zu realisieren.

 

Vortrag von Thomas Parizek, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
27.10.2025
Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden. Ziel der Veranstaltung am 27. Oktober 2025 war es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben, Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen)  zu thematisiert und offene Fragen zu klären.

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Vortrag von Roland Gutwenger, Raumberg-Gumpenstein
27.10.2025
Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden. Ziel der Veranstaltung am 27. Oktober 2025 war es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben, Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen)  zu thematisiert und offene Fragen zu klären.

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Vortrag von Michael Anderl, Umweltbundesamt
27.10.2025
Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden. Ziel der Veranstaltung am 27. Oktober 2025 war es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben, Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen)  zu thematisiert und offene Fragen zu klären.

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Vortrag von Andreas Pacholski, Thünen-Institut für Agrarklimaschutz
27.10.2025
Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden. Ziel der Veranstaltung am 27. Oktober 2025 war es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben, Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen)  zu thematisiert und offene Fragen zu klären.

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Vortrag von Franz Xaver Hölzl, Boden.Wasser.Schutz Beratung, Landwirtschaftkammer Oberösterreich
27.10.2025
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