27. Oktober 2025

Novellierung der Ammoniakreduktionsverordnung – was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?

Klimaschutz
Lebensmittelversorgung
Natürliche Ressourcen
Online Veranstaltung
09:00 - 11:30

Die Verbesserung der Luftqualität durch Reduktion der Ammoniakemissionen ist Ziel der EU-Strategie zur Luftreinhaltung sowie des Nationalen Luftreinhalteprogramms. Die National Emission Ceiling (NEC)-Richtlinie schreibt bis 2030 eine deutliche Reduktion der Ammoniakemissionen, die als Feinstaub-Vorläufersubstanz gelten, vor.
Allerdings besteht die Gefahr, dass die Reduktionsvorgaben ab dem Jahr 2030 verfehlt werden. Daher braucht es zusätzlich zu den förderpolitischen Maßnahmen des GAP-Strategieplans verpflichtende Maßnahmen im Sektor Landwirtschaft, auf den aktuell 94 Prozent der nationalen Ammoniakemissionen entfallen.

Die 2022 auf Basis des EG-L 2018 erlassene Ammoniakreduktionsverordnung wurde 2023 und 2024 novelliert, eine Evaluierung der Verordnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Um zu vermeiden, dass weitere verpflichtende Maßnahmen erlassen werden müssen, sollen bestehende Fördermaßnahmen verstärkt propagiert und forciert werden.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über die geänderten Anforderungen zu geben und offene Fragen zu klären. Um die Umstellung zu erleichtern, werden im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans emissionswirksame Investitionen und ÖPUL-Maßnahmen, sowie begleitende Information und Weiterbildung, gefördert. Diese Förderungen unterstützen dabei, den hohen Investitionsbedarf für die Anpassung bestehender Anlagen oder den Kauf neuer Maschinen zu decken. In der Veranstaltung sollen auch die Details der Verordnung (Bestimmungen zu Ausnahmen und Übergangszeiträumen) thematisiert und über bestehende Fördermöglichkeiten informiert werden.

 

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