Frühjahrstagung der Österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR)
Wo
Aktuelle Entwicklungen im Bodenschutz – Bodenüberwachungsrichtlinie und nationales Recht
Die Europäische Kommission attestiert den europäischen Böden einen schlechten
Zustand. Rund 60-70 % der Böden wären demnach geschädigt, mit der Tendenz hin zu
weiteren Verschlechterungen. Als Gründe für den schlechten Bodenzustand werden
eine nicht nachhaltige Landbewirtschaftung, die Bodenversiegelung, eine Übernutzung
und Kontamination der Böden sowie auch der Klimawandel und Wetterextreme
angeführt. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, bis 2050 alle Bodensysteme in einen
gesunden Zustand zu versetzen, indem Böden geschützt und nachhaltig genutzt werden.
In diesem Zusammenhang sollen bei der diesjährigen Frühjahrstagung damit
verbundene (Rechts)Fragen erörtert werden, insbesondere die Notwendigkeit von
europarechtlichen Bestimmungen zum Bodenschutz, das Subsidiaritätsprinzip oder die
Auswirkungen auf die Landwirtschaft.