Neue Fördermaßnahme: Betriebsübergabe im Tourismus im ländlichen Raum

Lebensqualität

Die Übergabe von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft birgt oftmals große Herausforderungen für die Beteiligten, vor allem wenn es darum geht, den Betrieb neu auszurichten. Gerade im Zuge der Übergabe ist ein klares Betriebsmodell mit entsprechender mittel- bzw. langfristiger Planung entscheidend. Die Erarbeitung eines strukturierten Businessplans kann für die erfolgreiche Fortführung des Betriebs und den Zugang zu Finanzierungen ausschlaggebend sein.

Daher wurde seitens des Tourismusministeriums im GAP-Strategieplan eine Fördermaßnahme konzipiert, die Tourismusbetriebe im ländlichen Raum bei diesem Vorhaben gezielt unterstützt. Unter dem Titel „Betriebsübergaben im Tourismus” (Maßnahme 78-03-BMAW-Tourismus), können kleine und mittlere Unternehmen anlässlich einer Übergabe für die Erstellung eines auf ihren Betrieb abgestimmten Businessplans, eine EU-kofinanzierte Unterstützung in der Höhe von 8.000,00 EUR beantragen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Betriebsstandort in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt, und dass der Businessplan durch ein gewerblich befugtes Beratungsunternehmen erstellt wird und vorgegebene Mindestinhalte erfüllt.

Was benötigen Sie für die Einreichung?

  • Angebot eines gewerblich befugten Beratungsunternehmens zu (Mindest)Inhalten und Kosten des Businessplans samt einer Liste mit Referenzen
  • Bestätigung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters bzw. einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers zu diversen Angaben im Hinblick auf die KMU-Eigenschaft des Antragstellers und im Hinblick auf den Betriebsübergabeprozess (mittels bereitgestelltem Formblatt)
  • Diverse Nachweise zum KMU-Betrieb (bspw. GISA-Auszug, FB-Auszug, De-Minimis-Erklärung etc.)

Passt diese Förderaktion zu Ihrer Situation in einem kleinen oder mittleren ländlichen Tourismus-/Freitzeitunternehmen? Auf der Website des Bundesminstierums für Wirtschaft, Energie und Tourismus finden Sie weitere hilfreiche Informationen sowie den Link zur digitalen Einreichung. Das Einbringen von Förderanträgen ist laufend im Wege der Digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) möglich. Der nächste Stichtag ist der 30. April 2026.

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